Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | China | E-Commerce

China genehmigt neue grenzüberschreitende E-Commerce-Pilotzonen

Der grenzüberschreitende Onlinehandel gewinnt an Bedeutung. Dafür erhöht China die Zahl der Pilotzonen um 27 auf 132. Die Zukunft des chinesischen Außenhandels ist digital.

Von Corinne Abele | Shanghai

Im Januar 2022 hat Chinas Regierung in 27 Städten und Regionen neue umfassende Cross-Border-E-Commerce-Pilotzonen genehmigt. Damit erhöht sich ihre Zahl auf landesweit 132. Bei der jüngsten Genehmigungsrunde sind unter anderem Ordos in der Inneren Mongolei, Yangzhou und Taizhou in der Provinz Jiangsu sowie Rizhao in Shandong dabei. Die Zentralregierung ermöglicht Pilotzonen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Dies unterstützt sie bei der Entwicklung eines künftigen landesweiten Gesamtsystems. 

Zuständig für die Umsetzung und genaue Ausgestaltung der Pilotzonen sind die Lokalregierungen, wobei Finanzministerium und Steuerbehörde einen einheitlichen Rahmen für Steuererleichterungen für qualifizierte Unternehmen vorgeben, aus denen die Lokalregierungen schöpfen können. Dazu zählen beispielsweise Steuervergünstigungen bei der Mehrwert-/Konsumsteuer und Unternehmensbesteuerung. Auch Firmen mit ausländischem Investitionsanteil können sich für die Vergünstigungen qualifizieren. 

Als Messlatte und Trendsetter gilt die Zone in Hangzhou. Dort entstand 2015 rund um den E-Commerce-Giganten Alibaba die erste Pilotzone des Landes für den Cross-Border E-Commerce - den Internethandel von China ins Ausland und umgekehrt. Dort werden digitale Handels-, Zoll- und Steuerplattformen zusammengeführt. Das ermöglicht Unternehmen, Produkte entlang der Logistikkette nachzuverfolgen, Preise zu vergleichen und Steuertransparenz zu schaffen. Den Außenhandel Chinas hat dies bereits beschleunigt. 


Weitere Informationen:
  • Im grenzüberschreitenden E-Commerce dürfen nur bestimmte Waren nach China geliefert werden. Gestattet sind haltbare Lebensmittel, Körperpflegemittel, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Waren daraus, Lederwaren, Papier- und Papierwaren, Bücher, Spinnstoffe, Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen, Waren aus Keramik, Glas und Metallen, Werkzeuge, Maschinen und Elektrowaren, optische Waren und Zeichengeräte sowie Spielwaren und Sportartikel. Weitere Informationen zu den seit 1. Januar 2019 gültigen Warenlisten finden Sie hier: zugelassene Waren im grenzüberschreitenden E-Commerce 
  • Insgesamt werden die Kosten zur Erschließung neuer Kundengruppen aber immer höher. Die Alterung der Gesellschaft zwingt Anbieter, stärker auf die Bedürfnisse von Senioren einzugehen. Hier finden Sie eine detaillierte Analyse zum chinesischen Online-Handel
  • Rechtliche Grundlagen zum E-Commerce mit China

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.