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Zollbericht China Kennzeichnungsvorschriften

Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.

Von Klaus Möbius | Bonn

Registrierung der Hersteller

Siehe hierzu unsere fortlaufenden Berichte

Etikettierung

Folgende Angaben (in chinesischer Sprache) sind erforderlich:

  • Name des Produkts,
  • Zutatenliste mit Angaben des prozentualen Anteils in absteigender Reihenfolge,
  • (Zutaten mit weniger als 2 Prozent Anteil brauchen nicht genannt zu werden)
  • Angaben über enthaltene Nährstoffe und Nährwert,
  • Nettoinhalt,
  • Name und Adresse des Herstellers und Importeurs in der VR China,
  • Ursprungsland,
  • Produktions- und Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Aufbewahrungsbedingungen.

Für Säuglingsnahrung sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich:

  • Zubereitungshinweise,
  • vorgesehene Altersgruppe.

Darüber hinaus müssen gestrahlte oder genetisch veränderte Lebensmittel als solche gekennzeichnet sein.

Lebensmittelgesetz

Zum 1. Oktober 2015 wurde das Lebensmittelgesetz in China erweitert. Das Gesetz umfasst seitdem 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und Online-Vertrieb wurden verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbaren Stoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht auf Schadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktionsstätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhere Strafen. Gleiches gilt für staatliche Angestellte, die ihre Befugnisse missbrauchen.

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