Zollmeldung China Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
VR China – Neue Einfuhrverbote für Abfallstoffe
09.05.2018
Bonn (GTAI) – In der VR China treten neue Einfuhrverbote für Abfallstoffe in Kraft. Dies ergibt sich aus einem gemeinsamen Erlass des chinesischen Umweltministeriums und der nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (nur chinesisch). Die neuen Verbote treten in zwei Schritten zum 31.12.2018 (Anlage 1) und 31.12.2019 (Anlage 2) in Kraft.
Zum 31.12.2018 dürfen folgende Waren nicht mehr in die VR China eingeführt werden:
Granulierte Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung mit einem Mangangehalt von mehr als 25 %, andere Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung, Schlackenstahl mit einem Eisengehalt von mehr als 80 %, Abfälle aus Polyethylen, Polystyrol, PVC, PET (auch gebrauchte Flaschen) und anderen Kunststoffen, Stahlschrott, insbesondere von Automobilen, Abfälle von Kupfer und Aluminium sowie Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Konstruktionen zum Abwracken.
Zum 31.12.2019 treten folgende Einfuhrverbote in Kraft:
Abfälle von Holz und Kork, Edelstahl, Wolfram, Magnesium, Wismut, Titan und Zirkonium, Niob, Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium, Hafnium und Gallium.