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Zollmeldung China Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

VR China – Neue Vorschriften für die Zollanmeldung im Warenverkehr

Bonn (GTAI) – Seit 1.6.2018 gelten in der VR China neue Vorschriften für die Zollanmeldung von Waren. Betroffen ist sowohl die Ein- als auch die Ausfuhr aus der VR China. Gefordert werden Registrierungsnummern (beim chinesischen Zoll) des Versandunternehmens und des Empfängers sowie die jeweiligen Telefon- und Faxnummern. Vom Versender in der EU wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verlangt. Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig und müssen konkretisiert werden.

Quelle: Chinesische Generalzolldirektion (nur chinesisch)

Eine weitere Informationsmöglichkeit bietet die Veröffentlichung der japanischen Fluggesellschaft ANA vom 25.5.2018 (englisch).

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