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Zollbericht Ecuador Registrierung von Importeuren, Zollagenten

Rechtsgrundlagen der Zollverfahren

Unternehmen, die Waren nach Ecuador importieren möchten, müssen verschiedene Registrierungen vorweisen. Ratsam ist es, einen Zollagenten einzubinden.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Voraussetzungen für den Importeur 

Um die Registrierung als Importeur zu erhalten, sind folgende Schritte zu beachten: Unternehmen müssen sich zunächst im ecuadorianischen Steuerregister (Registro Único de Contribuyente – RUC) eintragen. Außerdem müssen Importeure sich im elektronischen Portal ECUAPASS als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Operador de Comercio Exterior - OCE) registrieren. Dazu benötigen sie ein digitales Zertifikat für die elektronische Signatur "token". Die Registrierung ist kostenfrei. Das Registrierungsverfahren stellt die ecuadorianische Zollbehörde (Servicio Nacional de Aduana – SENAE) ausführlich dar.

Zollagenten

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, für die Zollabfertigung einen Zollagenten (agente de aduana) einzuschalten. Die SENAE hält dies jedoch für erforderlich und rät Importeuren eindringlich, sich durch einen Zollagenten beraten und betreuen zu lassen, der die Warenabfertigung auf fremde Rechnung durchführt. Hierfür stellt die SENAE eine Liste zugelassener Zollagenten bereit. 

Rechte und Pflichten von Zollagenten sind in Art. 228 des "Código Orgánico de la Producción, Comercio e Inversiones" (COPCI) vom 29. Dezember 2010 und in Art. 256, 257 und 258 der Durchführungsbestimmungen des COPCI (Reglamento) vom 19. Mai 2011 geregelt.

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