Zollbericht Ecuador Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Nach Durchführung der Risikoanalyse werden die Einfuhrwaren auf eins der verschiedenen Abfertigungskanäle geleitet. Dies hängt unter anderem vom Charakter der Waren ab.
17.09.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Die Ein- und Ausfuhr von Waren und Transportmitteln in oder aus Ecuador ist nur über die von der Direktion der ecuadorianischen Zollbehörde SENAE vorgeschriebenen und genehmigten Zollstellen und nur an den von der Direktion genehmigten Tagen erlaubt. Jedes Transportmittel und jede Transporteinheit, die ins ecuadorianische Zollgebiet eingeht, unterliegt der Überwachung der SENAE. Die eingetroffenen Waren müssen zunächst zu einem vorläufigen Lager (bodega de depósito temporal) verbracht werden; nachdem die Waren entladen sind, verbleiben sie im Zollager.
Zollanmeldung
Der Eigentümer oder Empfänger der Waren beziehungsweise der Importeur muss entweder persönlich oder durch einen Zollagenten die Einfuhrabfertigung durch Eingabe der Zollanmeldung (Declaración Aduanera de Importación - DAI) beantragen. Die DAI muss innerhalb höchstens 15 Kalendertagen vor der Ankunft des Transportmittels und bis zu 30 Kalendertagen nach seinem Ankunftsdatum über das elektronische Portal ECUAPASS übermittelt werden.
Der Anmelder beziehungsweise sein Zollagent ist persönlich verantwortlich für die Korrektheit aller bei der Anmeldung an die Zollbehörde weitergeleiteten Angaben und für die Entrichtung der Einfuhrabgaben.
Verschiedene Abfertigungsformen möglich
Nach elektronischer Übermittlung der Zollanmeldung entscheidet sich, auf welchen Abfertigungskanal die Waren geleitet werden. Hierzu wird die Anmeldung einem Validierungsprozess unterzogen, der zu ihrer Annahme oder Ablehnung führt. Ergeben sich keine Abweichungen oder andere Auffälligkeiten, wird die Zollanmeldung angenommen, mit Datum und Nummer versehen und anschließend gemäß einer Risikoanalyse (perfilador de riesgo) über eine der vier Kanäle zur Warenabfertigung (canal de aforo) entschieden. Die Abfertigungskanäle sind der automatische, der dokumentarische, der physische und der nichtinvasiv physische Kanal. Die Entscheidung hängt unter anderem vom Charakter der Waren ab.
Verderbliche Waren oder lebende Tiere werden aufgrund ihrer Beschaffenheit physisch vorrangig untersucht. Ferner können die Waren in jeder Phase des Zollverfahrens durch Röntgengeräte und ähnliche Scanning-Systeme kontrolliert werden; dies ist unabhängig von der Abfertigungsform, der die Einfuhrwaren unterzogen wurden.
Warenbegleitdokumente
Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitpapiere beizufügen:
- Original des Transportdokumentes (Konnossement, Luftfrachtbrief)
- Original der Handelsrechnung oder gleichwertigen Dokumentes, das das Handelsgeschäft nachweist
- Ursprungsnachweis, wenn die Einfuhr aufgrund eines Handelsabkommens Zollpräferenzen erhält. Für EU-Ursprungswaren gilt die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung (bis 6.000 Euro ohne weitere Formalitäten; für höhere Beträge nur als ermächtigter Ausführer)
- in einigen Fällen, Zollwerterklärung (Declaración Andina de Valor - DAV)
- alle weiteren Kontrolldokumente (documentos de acompañamiento/de control previo), darunter zum Bespiel: Notifizierungen, Zertifikate, Registrierungen, Genehmigungen oder Einfuhrlizenzen gemäß den Vorgaben der SENAE oder des Consejo de Comercio Exterior (COMEX)
Weitere Zollverfahren
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können unter anderem folgende Verfahren genutzt werden:
Zolllagerverfahren
Die eingeführten Waren werden bei der Zollgutlagerung (depósito aduanero) für einen bestimmten Zeitraum und ohne Entrichtung der Einfuhrabgaben in staatlichen oder privaten Lagern untergebracht. Private Zolllager sind ausschließlich für den Gebrauch ihres Inhabers bestimmt. Die Lagerfrist beträgt bis zu einem Jahr, verlängerbar um sechs Monate.
Aktive Veredelung
Im Rahmen der aktiven Veredelung (perfeccionamiento activo) werden die Waren in das ecuadorianische Zollgebiet importiert, um einem Veredelungsverfahren unterzogen zu werden. Darunter zählen zum Beispiel: die Umwandlung, die Herstellung neuer Waren einschließlich Zusammenbau, Einbau und Montage; Reparaturen sowie für die Erfüllung von Maquila-Programmen. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und kann einmalig für den am Anfang gewährten Zeitraum verlängert werden.
Vorübergehende Verwendung
Die vorübergehende Verwendung von Waren zur Wiederausfuhr (admisión temporal) ist bei vollständiger oder teilweiser Aussetzung der Einfuhrabgaben möglich. Die Waren müssen zu bestimmten Zwecken etwa Ausstellungen, Messen und anderen wissenschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen, genutzt werden. Wie lange die Waren im Land verbleiben können, hängt vom Einfuhrzweck ab; im Regelfall beträgt die Verbleibzeit ein Jahr.
Überdies findet das Carnet ATA für die vorübergehende abgabenfreie Verwendung in Ecuador keine Anwendung.
Zollgutversand
Im Versandverfahren (tránsito) werden die Waren unter zollamtlicher Überwachung gegen Sicherheitshinterlegung von einer Zollstelle zu einem Bestimmungsort zur Ausfuhr transportiert.
Sämtliche Einfuhrregimes sind in den Durchführungsbestimmungen des COPCI (Reglamento) vom 19. Mai 2011 geregelt.