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Zollbericht Ecuador Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und weitere Einfuhrabgaben

Hohe Einfuhrzölle gelten für einige Kraftfahrzeuge und im landwirtschaftlichen Bereich. Hinzu kommen unterschiedliche einfuhrrelevante Steuern.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Der Zolltarif Ecuadors basiert auf der Gemeinsamen Nomenklatur der Andengemeinschaft (Nomenclatura Arancelaria Común de la Comunidad Andina – NANDINA), die auf dem Harmonisierten System (HS) aufbaut. Das HS umfasst 21 Abschnitte mit 97 Zolltarifkapiteln. Die Kapitel untergliedern sich in vierstellige HS-Positionen und ergänzende sechsstellige HS-Unterpositionen. Der sechsstellige HS-Code ist in NANDINA auf acht Stellen ("subpartida NANDINA“) erweitert und im ecuadorianischen Zolltarif auf zehn Stellen ("subpartida nacional“) erweitert.

Einfuhrzoll

Gemäß dem Zolltarif Ecuadors gelten zum Teil hohe Einfuhrzölle. Für einige Kraftfahrzeuge (Kapitel 87) liegen diese zum Beispiel bei 35 und 40 Prozent, im landwirtschaftlichen Bereich etwa für Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen (Kapitel 7) bei 25 Prozent und für Fleisch von Hausgeflügel (Kapitel 2) bei bis zu 45 oder 85,5 Prozent.

Mischzölle (in Prozent zuzüglich spezifischer Zoll in US-Dollar je Alkoholgehalt pro Liter / je Kilogramm / je Paar) gelten für einige landwirtschaftliche Produkte (Kapitel 22), Produkte aus Kautschuk (Kapitel 40), Textilprodukte und Schuhe (Kapitel 61 bis 64), keramische Waren (Kapitel 69) und einige Waren des zusätzlichen Kapitels 98. 

Bemessungsgrundlage für den Zoll "Ad-Valorem" ist der Zollwert, also der Transaktionspreis einschließlich der Fracht (CIF-Wert). Die Fracht wird in die Berechnung der Bemessungsgrundlage seit Ende Dezember 2023 einbezogen. 

Mit Resolution 007-2021 vom 20. Mai 2021 senkte der Ausschuss für Außenhandel (Comité de Comercio Exterior) die Zölle für 128 Produkte, darunter Kfz-Teile, Generatoren und einige Maschinen und Apparate, von zum Beispiel zehn, 15, 20, 25 oder 30 Prozent auf null Prozent.

Weitere Steuern

Einfuhren in Ecuador sind steuerpflichtig; neben dem Einfuhrzoll "Ad-Valorem" werden folgende Steuer erhoben:

  • Mehrwertsteuer (Impuesto al Valor Agregado – IVA)
    Der Regelsteuersatz beträgt zwölf Prozent.
  • FODINFA (Steuer für den Kinderentwicklungsfonds)
    Der Steuersatz liegt bei 0,5 Prozent.
  • Währungsabflusssteuer (Impuesto a la Salida de Divisas – ISD)
    Vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beträgt der Steuersatz 3,50 Prozent.
  • Mit Dekret 325 vom 11. Juli 2024 wurde der ISD-Satz auf die Einfuhr von aus Kohlenwasserstoffen gewonnenen Kraftstoffen, Biokraftstoffen, Flüssiggas und Erdgas, die für den Inlandsverbrauch bestimmt sind, auf null Prozent gesenkt.
  • Sonderverbrauchssteuer (Impuesto a los Consumos Especiales - ICE)
    Produkte wie alkoholische und nicht alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Parfüms und Duftwasser, Videospiele, Waffen und Kraftfahrzeuge werden mit der ICE in unterschiedlichen Höhen belastet.

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