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Rechtsmeldung EU Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge

Neue EU-Schwellenwerte für Vergaben ab 2024

Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Europäische Kommission passt die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Zwei-Jahres-Rhythmus an. Es gelten folgende Werte: 

  • Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
AuftragsartNeuer Schwellenwert (in Euro)Bisheriger Schwellenwert (in Euro)
Bau- oder Dienstleistungskonzessionen5.538.0005.382.000
AuftragsartNeuer Schwellenwert (in Euro)Bisheriger Schwellenwert (in Euro)
Bauaufträge5.538.0005.382.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale Regierungsbehörden)143.000140.000
Liefer- und Dienstleistungsauftrage (übrige öffentliche Auftraggeber)221.000215.000

 

  • Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
AuftragsartNeuer Schwellenwert (in Euro)Bisheriger Schwellenwert (in Euro)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe443.000431.000
Bauaufträge5.538.0005.382.000

 

  • Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
AuftragsartNeuer Schwellenwert (in Euro)Bisheriger Schwellenwert (in Euro)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge443.000431.000
Bauaufträge5.538.0005.382.000

 

Die neuen Werte gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren (2024 und 2025).

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