Rechtsbericht EU Arbeitnehmerentsendung
Neue Pflichten beim Entsendevertrag
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde u.a. das deutsche Nachweisgesetz geändert. Die erweiterten Informationspflichten eines Arbeitgebers betreffen auch den Entsendevertrag.
01.08.2022
Von Marcelina Nowak | Bonn
Im deutschen Nachweisgesetz sind Informations- und Dokumentationspflichten für einen Arbeitgeber verankert. Schon vor der Gesetzesänderung hat es bei der Entsendung eines Arbeitnehmenden ins Ausland eine große Rolle gespielt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen wurden die Nachweispflichten des Arbeitgebers nun noch erweitert.
Die Nachweispflichten bestehen unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmende ihre Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland zu erbringen haben. Zukünftig sind die Arbeitnehmenden in diesen Fällen über:
- das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll, und
- die geplante Dauer der Arbeit,
- die Währung, in der die Entlohnung erfolgt,
- sofern vereinbart, mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Geld- oder Sachleistungen, insbesondere Entsendezulagen und zu erstattende Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten,
- die Angabe, ob eine Rückkehr des Arbeitnehmenden vorgesehen ist, und
- gegebenenfalls die Bedingungen der Rückkehr
zu unterrichten.
Fällt die Entsendung in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes, so ist der Arbeitnehmende zusätzlich über die Vergütung zu unterrichten, die er nach dem geltenden Recht im Aufnahmestaat beanspruchen darf. Ferner ist dem Arbeitnehmenden ein Link zu der offiziellen nationalen Webseite des Aufnahmestaates nach dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) bekannt zu geben. Nachfolgend finden Sie einige offizielle nationale Webseiten aus Osteuropa, die aufgenommen werden müssen:
- Polen: Dienst für Unternehmensinformationen und –dienstleistungen (Englisch)
Tschechische Republik: Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde (Deutsch)
Ungarn: Ungarisches Arbeitsinspektorat (alle EU- Sprachen)
Bulgarien: Hauptarbeitsinspektion (Englisch)
Kroatien: Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik (Englisch; Zusammenfassung zu Tarifverträgen im Baugewerbe)
Lettland: Ministerium für soziale Angelegenheiten (Englisch)
Estland: Arbeitsinspektion (Englisch)
Litauen: Staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde (Englisch)
Rumänien Arbeitsinspektion (Englisch)
Slowakei: Arbeitsinspektion (Englisch; zusätzliche Informationen für das Transportgewerbe)
Slowenien: Das Ministerium für Arbeit, Familie, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit (Deutsch)
Zum Thema:
- GTAI-Meldung vom 29. Juli 2022: "Mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bei Arbeitsbedingungen ab 1. August 2022"
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