Fact Sheet
Mitarbeiterentsendung in der EU
Ausgabe 2022
Die Reform der Entsenderichtlinie hat vieles bewirkt. Jedoch ist nach wie vor einiges unklar.
28.04.2022
Von Marcelina Nowak | Bonn
Mitarbeiterentsendung innerhalb der EU nimmt jedes Jahr zu. Die Löhne und Sozialstandards entwickeln sich aber unterschiedlich. Deswegen musste die 20-Jahre alte Entsenderichtlinie reformiert werden. Ziel der Reform war es, dass die entsandten Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die einheimischen Arbeitnehmer. Der Wortlaut: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ findet sich in allen nationalen Gesetzen wieder. Nach wie vor sind aber die Meldeportale für eine Entsendemeldung unterschiedlich. Auch die A1-Bescheinigung muss weiterhin mitgeführt werden.
Das aktualisierte Factsheet informiert über die eingetretenen Änderungen. Zudem findet man auch die notwendigen Handreichungen, die bei jeder Entsendung beachtet werden müssen.
Download
- Fact Sheet Mitarbeiterentsendung in der EU (PDF; 852,8 KB)