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Rechtsmeldung | EU | Nachhaltigkeit

Neue Regeln für Berichts- und Sorgfaltspflichten in der EU

Die Europäische Kommission legt Vorschläge zur weitreichenden Vereinfachung und Reduzierung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Vorschläge finden sich in zwei sogenannten Omnibus-Pakten und zielen darauf ab, die Komplexität der Berichtsanforderungen für alle Unternehmen und insbesondere KMU zu verringern. Die Omnibus-Pakete werden die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) sowie die Taxonomie-Verordnung ändern.

Es ist unter anderem beabsichtigt,

  • den Anwendungsbereich der CSRD zu verkleinern, indem die Berichtspflicht nunmehr Unternehmen treffen soll, die folgende Schwellenwerte überschreiten: 
    • 1.000 Mitarbeitende und
    • 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro;
  • die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab dem Jahr 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, um zwei Jahre zu verschieben;
  • die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie zu verringern und auf die größten Unternehmen zu beschränken sowie
  • im Rahmen der CSDDD die zivilrechtliche Haftung einzugrenzen, Sanktionen zu reduzieren und die Erstanwendung um ein Jahr zu verschieben.

Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll geändert werden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen noch über die Vorschläge beraten. Die Änderungen treten in Kraft, nachdem eine Einigung erzielt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.

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