Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | EU | Lieferketten

Lieferkettengesetze in Europa

Die EU-Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Gesetze über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlassen.

Von Nadine Bauer, Karl Martin Fischer | Bonn

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit - auch bekannt als europäische Lieferketten-Richtlinie - ist seit dem 26. Juli 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes haben ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Einige Mitgliedstaaten hatten bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie eigene Rechtsakte in Bezug auf Sorgfaltspflichten erlassen, so beispielsweise Deutschland in Form des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der derzeit existierenden nationalen Lieferkettengesetze, die teilweise noch an die Vorgaben der CSDDD angepasst werden müssen, sowie Links zur weiterführenden Recherche:

Weitere ausgewählte Gesetze und Informationen:

Zum Thema:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.