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EU passt Vergabekriterien für Ausschreibungen an

Eine neue Version des Vergabehandbuchs PRAG (Practical Guide) führt Änderungen ein, die kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an EU-Ausschreibungen erleichtern sollen.

Von Hélène Pestel, Miriam Volk | Bonn, Brüssel

Seit Anfang 2025 gelten überarbeite Regeln für die Ausschreibungsverfahren der Europäischen Union. Die neue Version des Vergabehandbuchs PRAG (Practical Guide) beinhaltet wesentliche Änderungen für die Vergabe von Ausschreibungen und Zuschüssen im Rahmen der Drittstaatenprogramme der EU.

Ein wichtiger Punkt ist die weitere Digitalisierung der Vergabeverfahren, unter anderem durch die Einführung der Onlinebewerbung und der E-Unterschrift. Die EU möchte die Transparenz und Effizienz des Verfahrens steigern und bürokratische Hürden abbauen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu EU-Ausschreibungen zu erleichtern. Zudem wird die Einhaltung von europäischen Werten durch verschärfte Compliance-Vorgaben stärker betont. Einige neue Bestimmungen sollen sicherstellen, dass alle beteiligten Firmen den ethischen Standards der EU entsprechen.

Mit diesen Anpassungen beabsichtigt die EU, ihre öffentlichen Ausschreibungen transparenter, flexibler und digitaler zu vergeben und KMU mehr in den Vergabeprozess einzubeziehen. Alle Veränderungen sind in der Matrix of Changes detailliert aufgeführt.

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