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Zollbericht EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Aktuell: Zweites und drittes Sanktionspaket der EU gegen Russland

Nach erneuten Abstimmungen beschloss die EU am 25. Februar ein zweites und am 26. Februar ein drittes Sanktionspaket, welches am 28. Februar erweitert wurde. 

Von Karin Appel | Bonn

Gegensanktionen Russlands

Die russische Regierung hat am 28. Februar 2022 die ersten Gegensanktionen beschlossen: 
Russische Exporteure sind demnach verpflichtet, ab dem 28. Februar 2022 80 Prozent der Deviseneinnahmen zu verkaufen. Diese Verpflichtung gilt für Erlöse, die ab dem 1. Januar 2022 Konten von Gebietsansässigen gutgeschrieben wurden, die an einer ausländischen Wirtschaftstätigkeit teilnehmen. Betroffen sind vorallem Exporteure von Waren, Dienstleistungen und Ergebnissen geistiger Tätigkeit.  Diese Anforderung muss innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung erfüllt werden.
Darüber hinaus ist es in Russland ansässigen Personen außerdem ab dem 1. März 2022 untersagt, ausländische Kredite in Fremdwährung zu gewähren und Fremdwährungen auf Bankkonten außerhalb des Landes gutzuschreiben sowie Überweisungen ohne Eröffnung eines Bankkontos mit elektronischen Zahlungsmitteln ausländischer Zahlungsdienstleister durchzuführen.

Um den Devisenabfluss aus Russland zu verhindern führt Russland am 1. März 2022 Kapitalverkehrskontrollen ein: Die Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumenten in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar aus Russland wurde mit sofortiger Wirkung verboten.

Drittes Sanktionspaket

Die Sanktionsliste wurde am 28. Februar um weitere 26 Personen und Organisationen erweitert. Die beschlossenen Sanktionen richten sich gegen Einzelpersonen und Einrichtungen in Russland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen.

Am 26. Februar beschlossen die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien, die EU-Kommission und Deutschland weitere harte Finanzsanktionen gegen Russland in Form des Teilausschlusses aus dem internationalen Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT. Mittlerweile hat sich auch die Schweiz angeschlossen. Der Teilausschluss aus SWIFT dürfte dazu führen, das ganz erhebliche Teile des Handels zwischen Russland und Deutschland/der EU weitestgehend zum Erliegen kommen.

Alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert wurden, und weitere große russische Banken, die insgesamt etwa 70 Prozent des russischen Bankenmarktes ausmachen, sind betroffen.

Drei Arten von Banken werden aktuell noch vom SWIFT-Ausschluss ausgenommen:  

  • Banken, die für die Abwicklung von Zahlungen für Energielieferungen benötigt werden 
  • Banken, die für die Bezahlung der russischen Schulden wichtig sind 
  •  Banken, deren europäische Partner-Kreditinstitute ansonsten in gravierende finanzielle Schieflagen geraten könnten. 

Darüber hinaus sanktionierte die EU die Zentralbank der Russischen Föderation, das bedeutet das Einfrieren aller Vermögenswerte  (= Devisenreserven in Euro, US-Dollar und Yen in Kooperation mit den USA und Japan) in den G-7 Ländern und das Verbot aller Transaktionen mit der Zentralbank. 

Das dritte Sanktionspaket beinhaltet außerdem Sanktionen gegen die russische Luftfahrtindustrie und Sanktionen gegen russische Oligarchen, auch ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren.

Zweites Sanktionspaket

Erstmals richten sich die Sanktionen direkt gegen Präsident Wladimir Putin, Regierungschef Michail Mischustin, Außenminister Sergej Lawrow und den stellvertretenden Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitrij Medwedew und frieren deren Vermögenswerte ein.

Darüber hinaus verhängte die EU restriktive Maßnahmen gegen die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation und gegen die übrigen Mitglieder der russischen Staatsduma, welche die sofortige Anerkennung der selbsternannten "Republiken" Donezk und Luhansk durch Russland unterstützt haben.

Das zweite Sanktionspaket beinhaltet außerdem Beschränkungen gegen das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation und den Dienst für Auslandsaufklärung (SWR), außerdem wurden Visaerleichterungen umfassend eingestellt:

Die neu verhandelten Exportverbote von Dual-Use-Gütern betreffen zahlreiche Unternehmen. Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Schiffs- und Flugzeugbauunternehmen unterliegen dem Verbot, Ausrüstung und Technologien zu liefern sowie finanzielle Unterstützung zu leisten. Weiterhin verboten sind Lieferungen von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt. 

Ab dem 28. Februar 2022 ist das bilaterale Abkommen mit Russland über die Erleichterung der Ausstellung von Visa eingestellt. Betroffen sind vor allem Diplomaten und Mitglieder von Delegationen, Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts sowie Vertreter der regionalen Regierungen und Parlamente.

Erstes Sanktionspaket

Bei einem Sondergipfel am 24. Februar haben die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU einem erneutem umfangreichen und verschärften Sanktionspaket gegen Russland zugestimmt.

Die restriktiven Maßnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Energie, Finanzen und Transport. Zusätzlich soll es auch Exportkontrollen für bestimmte Produkte sowie Einschränkungen bei der Visapolitik geben.

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Bei einem Sondertreffen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 22. Februar 2022 stimmten alle dem Vorschlag der EU-Kommission über Sanktionen gegenüber Russland zu. Am 23. Februar veröffentlichte die EU die konkreten Sanktionen im EU-Amtsblatt. Diese treten mit sofortiger Wirkung in Kraft:

  • Sanktionen gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments), die für den Appell an Präsident Putin stimmten, die Unabhängigkeit der selbsternannten „Republiken“ Donezk und Luhansk anzuerkennen;

  • Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, die zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beigetragen haben. Dazu gehören Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren; drei Banken (Bank Rossiya, Promzvyazbank, VEB.RF); Geschäftsleute/Oligarchen, die die russischen Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder von ihnen profitieren; hochrangige Militäroffiziere, die bei den Invasions- und Destabilisierungsaktionen eine Rolle spielen; und Personen, die für die Führung eines Desinformationskrieges gegen die Ukraine verantwortlich sind;

  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren;

  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete.

Alle Rechtsquellen finden Sie in folgenden EU-Amtsblättern:

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