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Allgemeines Präferenzsystem (APS) – Änderung der Länderliste
Kenia wird mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus der Liste der begünstigten Länder gestrichen.
05.02.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) sieht Zollbegünstigungen für Entwicklungsländer vor. Die EU-Kommission überprüft die Listen der begünstigen Länder regelmäßig.
Länder, für die anderweitige Regelungen für einen präferenziellen Marktzugang gelten, können nicht vom APS profitieren. Kenia wird mit Wirkung vom 1. Januar 2027 von der Liste der begünstigen Länder gestrichen. Grund ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia, das am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Länder, die von den Vereinten Nationen in die Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder eingestuft werden, können von Sonderregelung für diese Länder profitieren (sogenannte Everything But Arms, Alles außer Waffen). Anhang IV der APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 enthält die Liste der begünstigten Länder. Bhutan wird mit Wirkung vom 1. Januar 2028 aus dieser Liste gestrichen. Bhutan wurde im Dezember 2023 von den Vereinten Nationen von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen und erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, um die Sonderregelungen im Rahmen des APS-System in Anspruch nehmen zu können.
Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/214 der Kommission vom 28. November 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Kenia; ABl. L vom 3. Februar 2025;
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1363 der Kommission vom 12. März 2024 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Streichung Bhutans aus der Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigt sind; ABl. L vom 17. Mai 2024.