EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Allgemeines Präferenzsystem (APS) – Änderung der Länderliste
Bhutan wird aus der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen.
17.05.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) sieht Zollbegünstigungen für Entwicklungsländer vor. Länder, die von den Vereinten Nationen in die Kategorie der am wenigsten entwickelten Länder eingestuft werden, können von Sonderregelung für diese Länder profitieren (sogenannte Everything But Arms, Alles außer Waffen).
Anhang IV der APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 enthält die Liste der begünstigten Länder. Diese Liste wird regelmäßig überprüft. Bhutan wird mit Wirkung vom 1. Januar 2028 aus dieser Liste gestrichen. Bhutan wurde im Dezember 2023 von den Vereinten Nationen von der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen und erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen, um die Sonderregelungen im Rahmen des APS-System in Anspruch nehmen zu können.
Quelle:
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1363 der Kommission vom 12. März 2024 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Streichung Bhutans aus der Liste der Länder, die nach der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder begünstigt sind; ABl. L vom 17. Mai 2024.