Zollbericht EU Luft-, Klimaschutz
CBAM - Konsultation zum Register
Die EU-Kommission hat den Entwurf für die Durchführungsführungsverordnung veröffentlicht. Wirtschaftsbeteiligte können bis 28. November 2024 Feedback geben.
04.11.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
2026 beginnt die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung. Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2024 den Entwurf für die Durchführungsverordnung für die Einrichtung des CBAM-Registers vorgelegt und eine Konsultation zum Entwurf eröffnet.
Über das Register reichen Unternehmen ihre CBAM-Erklärungen ein, nachdem sie dort ein Konto als zugelassener CBAM-Anmelder erhalten haben. Über das Konto erfolgt auch die Abrechnung der CBAM-Zertifikate. Zudem können Anlagenbetreiber in Drittländern das Register nutzen und ihre Emissionsdaten dort hinterlegen.
Unternehmen können sich bis zum 28. November 2024 an der Konsultation beteiligen.