Zollbericht EU Luft-, Klimaschutz
CBAM - Konsultation zum zugelassenen Anmelder
Die EU-Kommission hat den Entwurf für die Durchführungsführungsverordnung veröffentlicht. Wirtschaftsbeteiligte können bis 27. November 2024 Feedback geben.
04.11.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
2026 beginnt die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt müssen importierende Unternehmen den Status "zugelassener Anmelder" haben, um vom CBAM betroffene Ware importieren zu dürfen. Die Registrierung hierfür beginnt 2025. Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2024 den Entwurf für die Durchführungsverordnung veröffentlicht und eine Konsultation zum Entwurf eröffnet.
Die Durchführungsverordnung soll das Verfahren und die Bedingungen für die Zulassung von CBAM-Anmeldern festlegen. Dabei werden folgende Punkte geregelt:
- Kommunikation zwischen Antragsteller, der zuständigen Behörde und der Kommission
- Format des Antrags
- Verfahren für die Einreichung über das CBAM-Register
- Fristen
Unternehmen können sich bis zum 27. November 2024 an der Konsultation beteiligen.