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Zollbericht EU Luft-, Klimaschutz

CBAM - Konsultation zum Register

Die EU-Kommission hat den Entwurf für die Durchführungsführungsverordnung veröffentlicht. Wirtschaftsbeteiligte können bis 28. November 2024 Feedback geben. 

Von Stefanie Eich | Bonn

2026 beginnt die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung. Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2024 den Entwurf für die Durchführungsverordnung für die Einrichtung des CBAM-Registers vorgelegt und eine Konsultation zum Entwurf eröffnet.

Über das Register reichen Unternehmen ihre CBAM-Erklärungen ein, nachdem sie dort ein Konto als zugelassener CBAM-Anmelder erhalten haben. Über das Konto erfolgt auch die Abrechnung der CBAM-Zertifikate. Zudem können Anlagenbetreiber in Drittländern das Register nutzen und ihre Emissionsdaten dort hinterlegen. 

Unternehmen können sich bis zum 28. November 2024 an der Konsultation beteiligen. 

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