Zollmeldung EU Zolltarif, Einfuhrzoll
EU führt Zölle auf Eier und Zucker aus der Ukraine wieder ein
Die EU gewährt Einfuhren aus der Ukraine Handelsvorteile. Sind bestimmte Einfuhrmengen überschritten, führt die EU die ausgesetzten Zölle jedoch wieder ein.
04.07.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Seit Mai 2022 setzt die EU Zölle und Kontingente für Einfuhren aus der Ukraine aus. Nun führt sie Zölle für Eier und Zucker wieder ein, indem sie die entsprechenden Zollkontingente aus dem Assoziierungsabkommen EU-Ukraine (Anhang I-A) wieder in Kraft setzt. Die Zollkontingente gelten bis zum 5. Juni 2025.
Zum Hintergrund
Vor dem Hintergrund des Angriffs Russland auf die Ukraine hat die EU für Einfuhren aus der Ukraine Handelsvorteile beschlossen: Im Mai 2024 verlängerte die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Einfuhren in die EU um ein weiteres Jahr bis zum 5. Juni 2025. Mit der Verlängerung beschloss die EU auch eine Schutzklausel. Damit verpflichtet die Verordnung die EU-Kommission, Kontingente wieder einzuführen, wenn bestimmte Einfuhrmengen erreicht sind. Diese Klausel betrifft sensible Erzeugnisse, zu denen Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgries und Honig gehören. Im Juni griff die Schutzklausel zum ersten Mal. Infolgedessen führte die EU die Zollkontingente für Hafer wieder ein.
Quellen:
- Verordnung (EU) 2024/1827; ABl. L vom 2. Juli 2024;
- Verordnung (EU) 2024/1825; ABl. L vom 2. Juli 2024.