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Zollmeldung Niger Umsatzsteuer

Steuererleichterungen für die Produktion von Grauzement

Steuerbegünstigungen sollen die Zementindustrie in Niger fördern. Importierte Kohle für die Zementproduktion und Verpackungsmaterial sind von der Umsatzsteuer befreit.

Von Andrea Mack | Bonn

Der Conseil National pour la Sauvegarde de la Patrie (CNSP) hat eine Verordnung erlassen, die eine besondere Steuerregelung für die Einfuhr, die Produktion und die Vermarktung von Grauzement CEM II 32.5 in Niger festlegt. So profitieren in Niger produzierende Unternehmen von einer Befreiung bestimmter Unternehmenssteuern. 

Für Importe gelten folgende Steuererleichterungen: 

  • Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Einfuhr von Zementverpackungssäcken
  • Befreiung von Zöllen und der Umsatzsteuer auf die Einfuhr von Kohle für die Herstellung von Grauzement.

Auch der Verkauf und Transport von Grauzement CEM II 32.5 für den Hausgebrauch ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Verordnung trat am 14. Oktober 2024 in Kraft, gilt für ein Jahr und kann anschließend verlängert werden. Die Maßnahme soll den Preis für Grauzement um 35 Prozent senken und die lokale Zementproduktion fördern. 

Quellen:           

  • IBFD Tax News Service, 21. Oktober 2024
  • Meldung der Agence Nigérienne de Presse vom 15. Oktober 2024
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