Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
EU und Mercosur schließen Verhandlungen ab
Nach dem Abschluss der Verhandlungen muss das EU-Mercosur Abkommen weitere Verfahrensschritte durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann.
11.12.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Am 6. Dezember 2024 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen. Bevor das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifizierung sowohl durch die EU als auch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Denkbar ist eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich. Darüber hinaus werden die Abkommenstexte (durch die EU-Kommission) juristisch geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt.
Sobald zumindest der handelspolitische Teil vorläufig anwendbar ist, werden wir entsprechend berichten.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6. Dezember 2024
- Text des EU-Mercosur-Abkommens
- Weitere Informationen zum EU-Mercosur Abkommen sind auf unserer Publikation abrufbar