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Zollmeldung Moldau Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Freihandelsabkommen zwischen Moldau und EFTA tritt in Kraft

Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Moldau trat am 1. April 2025 in Kraft.

Von Karin Appel | Bonn

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Moldau soll den Zugang zu den Märkten und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Zudem sollen die Handelsbeziehungen zwischen den beteiligten Ländern gestärkt werden. Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der schwierigen innenpolitischen Lage in Moldau ist der Abschluss des FHA vor allem auch politisch bedeutsam.

Nach Inkrafttreten des Abkommens werden 98,5 Prozent der Exporte aus EFTA-Staaten nach Moldau zollfrei sein. Das FHA umfasst zudem Regelungen zu Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, Wettbewerb, Handelserleichterungen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung. 

Erstmals werden auch umfassende Bestimmungen zum elektronischen Handel gemäß dem neuen EFTA-Modellkapitel eingeführt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite der EFTA

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