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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Aromakapsel (Pod) für Trinkflaschen

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Ein Kunststoffring mit einem Außendurchmesser von etwa 4 cm und einem Innendurchmesser von etwa 2 cm. Der Ring verfügt über zwei kleine Öffnungen an der Außen- und Innenseite. Er enthält einen mit Riechstoffen getränkten Vliesstoffstreifen.

Die Ware wird in das Mundstück einer speziellen Trinkflasche eingesetzt, um die Umgebungsluft zu aromatisieren, die beim Trinken aus dem Mundstück angesaugt wird. Die aromatisierte Luft wird retronasal (das heißt über den Rachenraum) als Geschmack wahrgenommen, was beim Verbraucher den Eindruck erweckt, er trinke ein aromatisiertes Getränk.

Die Ware ist in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich und in einer Verpackung aus Aluminium-Verbundfolie für den Einzelverkauf als Aromakapsel („Pod“) aufgemacht."

Die Ware ist als "anderes zubereitetes Riechmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ unter folgendem KN-Code einzureihen: 3307 90 00. 
Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2259 (ABl. L 299 vom 18. November 2022, S. 14) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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