EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Fixierhose
Neue Einreihungsentscheidung.
02.10.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Eine enganliegende, hochelastische Unisex-Unterhose aus einem rundgestrickten dünnen Spinnstoffgewirke aus Chemiefasern (96 Prozent Polyester und 4 Prozent Elasthan). Der Hauptteil der Unterhose ist als nahtloser Schlauch gewirkt. An der Unterseite der Ware befindet sich eine Naht, die die Öffnung entlang eines Beins über den Schritt bis zum unteren Ende des anderen Beins schließt. Die Unterhose enthält im Schritt der Ware keinen Zwickel. Die Unterhose hat einen breiten, engen und hochelastischen gerippten Bund. Die Enden der kurzen Unterhosenbeine sind gesäumt. Der gesäumte Teil ist hochelastisch und die Beine sind enganliegend. Die Unterhose ist waschbar.
Bei der Einfuhr wird die Unterhose als Teil eines zweiteiligen "Inkontinenz-Managementsystems“ (Unterhose und Inkontinenzeinlagen) angemeldet. Aufgrund ihrer Elastizität lassen sich mit der Unterhose verschiedene Gegenstände an der Haut des Trägers fixieren, z. B. verschiedene Einlagen (in unterschiedlicher Größe und Form) oder Wundverbände. Das Design der Unterhose gibt keinen Aufschluss darüber, ob sie zum Halten von Einlagen oder Wundverbänden bestimmt ist. Mit den Fixierhosen zusammen werden weder Windeleinlagen noch saugfähige Einlagen noch irgendeine Art von Wundverbänden eingeführt."
Die Ware ist als "Unterhosen für Frauen oder Mädchen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 6108 22 00
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2525 (ABl. L vom 25. September 2024) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.