EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Kühlmatte
Neue Einreihungsentscheidung.
01.06.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Rechteckige Ware ("Kühlmatte“) mit Abmessungen von etwa 50 cm × 40 cm × 1 cm oder 90 cm × 50 cm × 1 cm, bestehend aus einer weichen Platte aus Polyurethan-Zellkunststoff, die mit einem Gel aus Wasser und 1,6 GHT Carboxymethylcellulose getränkt ist.
Die Kühlmatte ist mit einem wasserdichten Spinnstofferzeugnis aus synthetischen Fasern (Polyester), mit einer Kunststoffbeschichtung auf der Innenseite, bezogen.
Die Kühlmatte hat aufgrund des Gels eine kühlende Wirkung, beispielsweise, wenn sich ein Tier auf sie legt.
Die Kühlmatte ist für den Einzelverkauf aufgemacht und für Hunde und Katzen bestimmt, sie kann aber auch von Menschen verwendet werden."
Die Ware ist als "andere Ware aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914" unter folgendem KN-Code einzureihen: 3926 90 97
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1057 (ABl. L 142 vom 1. Juni 2023, S. 11) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.