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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Picknickdecke

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht.

Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen."

Die Ware ist als "Campingausrüstung“ unter folgendem KN-Code einzureihen: 6306 90 00

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 (ABl. L 237 vom 14. September 2022, S. 9) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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