EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Pipettenspitzen
Neue Einreihungsentscheidung.
06.12.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"So genannte Pipettenspitzen aus durchsichtigem Polypropylen, bestehend aus einem zylindrischen Körper mit konischer Spitze in verschiedenen Durchmessern und von unterschiedlicher Länge. Die Pipettenspitzen sind austauschbare Einwegkomponenten, die in Pipettierapparaten oder automatisierten Dosiersystemen (Dosierrobotern) eingesetzt werden können. Diese Waren sind für den Einsatz in verschiedenen spezifischen Diagnose- und Forschungsanwendungen konzipiert, um kleine, präzise Flüssigkeitsmengen genau und gleichmäßig zu übertragen."
Die Ware ist als "andere Waren aus Kunststoffen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 3926 90 97.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/3020 der Kommission vom 29. November 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L vom 6. Dezember 2024.