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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Schuhe aus Spinnstoffen

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Schuhe mit einem Oberteil aus Spinnstoff (100 Prozent Baumwolle). Rund um den Spann und entlang der vorderen Öffnung sowie unterhalb der Ösen sind (ca. 5 mm breite) Streifen aus demselben Spinnstoff aufgenäht. An der Innenseite befestigen diese aufgenähten Streifen einen weiteren Streifen, der die Ösen verstärkt. Auf beiden Seiten der Schuhe sind auf dem Obermaterial zwei von den Ösen bis zur Sohle verlaufende (ca. 5 mm breite) vertikale Streifen aufgenäht.

Die Schuhe haben eine (ca. 2 cm dicke) Sohle aus Kautschuk. Der Teil der Sohle mit Bodenkontakt weist eine gleichmäßige, rutschfeste Oberfläche auf. Seitlich der Kautschuksohle verläuft ein ca. 3 cm breiter Kautschukstreifen, und dieser Streifen überlappt das Oberteil aus Spinnstoff rundum auf einer Breite von ca. 1 cm. Als Verschluss für die Schuhe dienen Schnürsenkel." 

Die Ware ist nicht als Sportschuhe, sondern als Freizeitschuh zum Gehen zu klassifizieren. Sie ist als "andere Schuhe" mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen unter folgendem KN-Code einzureihen:  6404 19 90.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2451 enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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