EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2024
Die neue Version gilt ab 1. Januar 2024.
02.11.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2024 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2024.
Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:
★ kennzeichnet neue Codenummern
■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt
Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364
Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.