Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Neue Version 2024

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2024.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2024 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2024.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364

Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Zusammenhang mit der Neufassung des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik eine Aufstellung der im neuen Jahr eintretenden Änderungen.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.