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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur - Rooibostee

Die Europäische Kommission hebt eine Einreihungsentscheidung auf.

Von Stefanie Eich | Bonn

Bisher wird sogenannter Rooibostee als "andere pflanzliche Ware der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 1212 99 95 eingereiht (gemäß Verordnung (EG) Nr. 901/2007). 

Die EU-Kommission hebt diese Einreihungsentscheidung auf. Hintergrund ist ein Einreihungsavis der Weltzollorganisation. Dieses sieht eine Einreihung von Rooibostee aus getrockneten Blättern des Rotbuschs (Aspalathus linearis) zur Herstellung von Kräuteraufgussgetränken in die HS-Unterposition 1211 90 vor. Dies entspricht dem KN-Code 1211 90 86.

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2217, ABl. L vom 18. Oktober 2023

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