EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Vitamin-Gummibonbons
Neue Einreihungsentscheidung.
13.06.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Vitamin-Gummibonbons in Form orangefarbener Bären, mit einem durchschnittlichen Gewicht von etwa 3 g pro Gummibonbon, bestehend aus (Gewichts-%):
- Malzsirup (54,3)
- Saccharose (35,0)
- Glukose (5,6)
Zusätzlich enthält jedes Gummibonbon zwischen 10 % und 100 % der empfohlenen Tagesdosis der folgenden Vitamine und Mineralstoffe:
- Vitamin A (als Retinylacetat) 375 μg
- Vitamin B3 5 mg
- Vitamin B6 1 mg
- Vitamin B7 5 μg
- Vitamin C 20 mg
- Vitamin D 5 μg
- Vitamin E 10 mg
- Selen 10 μg
Außerdem sind folgende Stoffe enthalten: Betacarotin, Lutein, Lycopin, Pektin, Natriumcitrat, Zitronensäure, Pflanzenöl und natürliches Orangenaroma.
Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht und dient allgemein der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens. Die Vitamin- und Mineralstoffkonzentrationen sowie die empfohlene Tagesdosis (ein Gummibärchen pro Tag) sind auf dem Etikett angegeben."
Die Ware ist als "Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 2106 90 98.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1131; ABl. 149 vom 9. Juni 2023, S. 46.