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Kombinierte Nomenklatur - Vlogging-Kit mit Ringlicht

Neue Einreihungsentscheidung

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen:

  • einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm,
  • einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf,
  • einer Stromversorgung über USB,
  • einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts,
  • einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones.

Das Dreibeinstativ mit der Smartphone-Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone-Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. Durch die Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts bietet das Ringlicht eine optimale Beleuchtung und verhindert Schatten im Gesicht des Nutzers.

Die Ware wird beim Vloggen verwendet, um bei der Aufnahme von Videos, Streams oder Selfies ein optimales Ergebnis zu erzielen."

Die Ware ist als "Dreibeinstativ aus Kunststoff " unter folgendem KN-Code einzureihen:  9620 00 91.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491 enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.

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