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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen

Die EU-Kommission prüft die Überarbeitung der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Unternehmen können sich bis 10. Januar 2025 beteiligen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung zum Funktionieren der Schutzmaßnahmen ein. Dreizehn antragstellende EU-Mitgliedstaaten fordern eine Neubewertung der Zuteilung der Zollkontingente. 

Hintergrund sind Änderungen im Handelsgefüge: Ein Rückgang der Nachfrage nach Stahl innerhalb der EU führe zu immer größeren Unterschieden zwischen der Nachfrage und der derzeitigen Höhe der zollfreien Kontingentsmengen. Zudem komme es zu Handelsumlenkungen aufgrund massiv gestiegener Stahlausfuhren aus China. Die EU-Kommission prüft folgende Aspekte: 

  • Zuteilung und Verwaltung von Zollkontingenten
  • Verdrängung traditioneller Handelsströme
  • Aktualisierung der Liste der Entwicklungsländer
  • Liberalisierungsgrad.

Frist bis 10. Januar 2025

Unionshersteller können sich an der Untersuchung beteiligen. Sie werden gebeten, ausgefüllte Fragebögen einzureichen. Die Frist hierfür ist der 10. Januar 2025. Details zur Beteiligung enthält Abschnitt 4 der Einleitungsbekanntmachung.  

Die Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen gelten seit 1. Februar 2019. Es gibt zollfreie Kontingente für Einfuhren der betroffenen Waren in 26 Warenkategorien. Sind die Kontingente ausgeschöpft, wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent erhoben. Die Schutzmaßnahmen wurden bereits zweimal verlängert; sie gelten aktuell bis zum 30. Juni 2026. 

Quelle:

Bekanntmachung der Einleitung der Überprüfung des Funktionierens der Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. C vom 17. Dezember 2024. 

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