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Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber Stahlerzeugnissen
Die EU-Kommission prüft Verlängerung und Überarbeitung der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse. Unternehmen können sich bis 4. März 2024 beteiligen.
13.02.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
14 Mitgliedstaaten haben einen Antrag gestellt, die Verlängerung der Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die EU-Kommission kommt dem nach. Kommt sie zu dem Schluss, dass die derzeit geltenden Maßnahmen verlängert werden sollten, prüft sie darüber hinaus weitere Anpassungen der Schutzmaßnahmen, beispielsweise die Zuteilung von Zollkontingenten, den Zugang zu Restkontingenten oder die Liste der befreiten Entwicklungsländer.
Unionshersteller können sich an der Untersuchung beteiligen. Sie werden gebeten, Fragebögen auszufüllen und diese über ihre Verbände einzureichen. Die Frist hierfür ist der 4. März 2024. Details zur Beteiligung enthält Abschnitt 4.6 der Einleitungsbekanntmachung.
Zum Hintergrund
Die Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen gelten seit 1. Februar 2019. Es gibt zollfreie Kontingente für Einfuhren der betroffenen Waren in 26 Warenkategorien. Sind die Kontingente ausgeschöpft, wird ein Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent erhoben. Die aktuellen Maßnahmen gelten bis zum 30. Juni 2024.
Quelle:
Einleitungsbekanntmachung bezüglich der möglichen Verlängerung und der Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse; ABl. C vom 9. Februar 2024.