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Zollmeldung EU Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Mercosur und EU einigen sich auf umfassendes Handelsabkommen

Bonn (GTAI) – Nach Informationen der EU-Kommission haben die Europäische Union und der Mercosur nach langjährigen Verhandlungen am 28. Juni 2019 in Brüssel eine politische Einigung für ein umfassendes Handelsabkommen erzielt. Die EU ist damit der erste große Handelspartner mit dem der Mercosur (Mercado Comun del Sur) ein solches Handelsabkommen beschließt. Der Mercosur besteht aus den Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Das Abkommen wird bei Inkrafttreten einen Markt mit rund 780 Millionen Konsumenten abdecken.

Mit dem Abkommen wird ein großer Teil der Zölle auf Einfuhren von Industrieprodukten aus der EU in den Mercosur wegfallen. Insbesondere der Abbau der bisher hohen Zölle auf Kraftfahrzeuge (35 Prozent), Kfz-Teile (14 - 18 Prozent), Maschinen (14 - 20 Prozent), chemische Produkte (bis zu 18 Prozent) Arzneimittel (bis zu 20 Prozent) sowie Bekleidung und Schuhe (bis zu 35 Prozent) dürfte EU- Exporte dieser Produkte in den Mercosur-Raum künftig ankurbeln. Ebenso wird der EU-Nahrungsmittelsektor von einem Abbau hoher Zölle des Mercosur auf Produkte wie Schokolade (20 Prozent), Wein (20 - 27 Prozent) und Spirituosen (20 Prozent) profitieren.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Mercosur, die geographischen Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Nahrungsmitteln wie zum Beispiel Tiroler Speck, Münchener Bier oder Prosciutto de Parma zu schützen.

Die hohen EU-Sicherheitsstandards im Nahrungsmittelbereich werden unverändert bleiben. Einfuhren aus dem Mercosur müssen künftig diesen Standards entsprechen. 

Das Handelsabkommen ist Teil eines weitreichenden Assoziierungsabkommens zwischen den beiden Handelsblöcken, das aus einem politischen Teil und einem Handelsteil besteht. Es umfasst unter anderem die Verbesserung der Kooperation zu den Themen Einwanderung, Digitalisierung, Bildung und Forschung, Menschenrechte, Umweltschutz und Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Cyberkriminalität.

Beide Handelsblöcke werden nunmehr den Text des Handelsabkommens einer rechtlichen Überprüfung im Hinblick auf die Inhalte des Assoziierungsabkommens unterziehen. Die EU-Kommission lässt den Text anschließend in sämtliche Amtssprachen der EU übersetzen und legt das Assoziierungsabkommen dann den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vor.

Weitere Informationen finden Sie hier

(BS)

 

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