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Zollbericht Uganda Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Handelsabkommen

Uganda ist Mitglied mehrerer regionaler Handelsabkommen in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.

Von Andrea Mack | Bonn

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika

Uganda bildet mit den Nachbarstaaten Kenia, Tansania, Ruanda, Burundi, Südsudan und der DR Kongo die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC (East African Community). Im November 2023 kam Somalia als achtes Mitglied hinzu.

Hauptziel der EAC ist die Förderung der regionalen Integration. Die Mitgliedstaaten errichteten 2005 eine Zollunion mit gemeinsamen Zollvorschriften und einem einheitlichen Außenzoll gegenüber Einfuhren aus Drittländern. Innerhalb der Zollunion können Ursprungswaren der Mitgliedsländer zollfrei zirkulieren. In 2010 einigte sich die EAC darauf, einen gemeinsamen Markt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit zu schaffen. Langfristig wird eine politische Föderation der ostafrikanischen Staaten mit einer gemeinsamen Währung angestrebt.

Uganda ist auch Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa).

Ziel des COMESA ist ein gemeinsamer Markt durch Abbau der Zölle und Beseitigung von Handelshemmnissen für regional hergestellte Waren. Derzeit setzen 16 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Waren mit nachgewiesenem COMESA-Ursprung (mittels Certificate of Origin) um: Ägypten, Burundi, Dschibuti, Kenia, Komoren, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Sudan, Tunesien und Uganda. COMESA kündigte 2009 die Einführung einer Zollunion an, diese ist jedoch noch nicht voll funktionsfähig.

Tripartite und panafrikanische Freihandelszone 

Über die Regionalorganisationen EAC und COMESA ist Uganda außerdem in das trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Area) Agreement eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbart haben. Das Abkommen trat am 25. Juli 2024 in Kraft, nachdem die erforderliche Mindestanzahl von 14 Ratifizierungen erreicht wurde. Bislang ratifiziert haben Ägypten, Angola, Botswana, Burundi, Eswatini, Kenia, Lesotho, Malawi, Namibia, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Uganda. 

Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Das Problem der Mehrfachmitgliedschaften soll gelöst und die Zusammenarbeit, Harmonisierung und Koordinierung der Politiken zwischen den Regionalorganisationen gefördert werden.

Darüber hinaus brachte die Afrikanische Union (AU) im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. Mittlerweile sind 54 afrikanische Staaten dem Abkommen zur Schaffung einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) beigetreten, rund 90 Prozent dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Uganda.

Das Abkommen hat zum Ziel, den innerafrikanischen Handel anzukurbeln, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.

90 Prozent der bestehenden Zölle sollen schrittweise wegfallen. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen wie Zollbürokratie oder Importquoten. Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neuen "Guided Trade Initiative" auf. Das Pilotprojekt wird seit 2023 um weitere Länder, Produkte und auch auf Dienstleistungen erweitert. Informationen rund um das Abkommen stellt das in Accra angesiedelte AfCFTA-Sekretariat bereit.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

Die EU und die EAC-Mitglieder Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda hatten bereits 2014 Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen und den Text paraphiert. Auf afrikanischer Seite unterzeichneten nur Kenia und Ruanda das Abkommen. Bei ihrem Gipfeltreffen im Februar 2021 ermöglichte die EAC Kenia, ein bilaterales WPA mit der EU zu vereinbaren, das zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Es garantiert Kenias Exporten dauerhaft einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia, rund 80 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Der Beitritt zum Abkommen steht weiteren Ländern der EAC wie Uganda offen. 

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Uganda ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die EU einseitig Zollbegünstigungen für Waren mit Ursprung in Uganda. Das Land profitiert außerdem von der EU-Sonderregelung "Everything but Arms" (EBA), nach der alle Warenzölle vollständig ausgesetzt sind, außer auf Waffen und Munition. 

Bis Ende 2023 gewährten die USA Uganda einseitig Zollerleichterungen im Rahmen ihres Handelsprogramms AGOA (African Growth and Opportunity Act - AGOA). Aufgrund von Menschenrechtsverletzungen strich US-Präsident Biden Uganda am 1. Januar 2024 von der Liste der begünstigten afrikanischen AGOA-Länder.

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