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Rechtsmeldung | Frankreich | Mindestlohn

Inflationsbedingte Anpassung des französischen Mindestlohnes

Zum 1. August 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich erneut angepasst: Der Bruttomindestlohn beläuft sich nun auf 11,06 Euro pro Stunde.

Von Nadine Bauer | Bonn

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel de croissance - SMIC) wird regelmäßig zum 1. Januar erhöht. Unterjährige Anpassungen des Mindestlohnes finden statt, wenn die Verbraucherpreise in Frankreich um mindestens zwei Prozent gestiegen sind. Daher kommt es nun zu einer weiteren Erhöhung: von 10,85 Euro pro Stunde (seit 1. Mai 2022) auf 11,06 Euro pro Stunde (seit 1. August 2022). Daraus ergibt sich ein Bruttomonatsmindestlohn von 1.678,95 Euro bei einer 35-Stunden-Woche.

Bei der Beschäftigung von minderjährigen Arbeitnehmenden mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung findet eine Staffelung des Mindestlohnes statt:

Alter der Mitarbeitenden

Mindestlohn pro Stunde

17 Jahre

9,96 Euro (90 Prozent des SMIC)

16 Jahre und jünger

8,86 Euro (80 Prozent des SMIC)

Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der darin festgelegte höhere Tariflohn.

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