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Reform des GCC-Patentsystems
Seit dem 6. Januar 2021 hat das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) keine Patentanmeldungen mehr entgegengenommen. Nun ist bekannt, wie es weitergehen soll.
26.11.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Anfang des Jahres 2021 wurde das Anmeldeverfahren für gemeinsame GCC-Patente vorübergehend gestoppt. Das lag vor allem an Problemen bei der einheitlichen Durchsetzbarkeit im GCC sowie daran, dass ein funktionierendes GCC-Gerichtssystem bisher fehlte.
Nun wurde eine Reihe von Änderungen des GCC-Patentgesetzes veröffentlicht. Aus diesen Änderungen geht hervor, dass das GCC-Patentamt wieder neue Anmeldungen annehmen wird, allerdings wird es nach dem neuen Modell eine deutlich eingeschränktere Rolle spielen. Die neuen Anmeldungen werden unter den folgenden Bedingungen angenommen:
- Antrag eines GCC-Mitgliedstaates
- ausdrückliche Zustimmung des antragstellenden Mitgliedstaates
- Gültigkeit des erteilten Patentes nur noch in dem antragstellenden Mitgliedstaat
Dies unterscheidet sich deutlich von dem früheren Modell. Das GCC-Patentamt mit Sitz in Riad, Saudi-Arabien, nahm seit 1998 Patentanmeldungen für das gesamte Gebiet des GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) entgegen. Eine einzige regionale Anmeldung brachte bisher den Vorteil des Patentrechtsschutzes in allen GCC-Ländern.
- GTAI-Fact-Sheet: Wirtschaftsrecht der Golfstaaten (15. November 2021)
- GTAI-Webinar: Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat (Aufzeichnung vom 16. Juni 2021)
- GCC-Patentgesetz