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Zollbericht Georgien Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Georgien sind einige allgemeine und besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Von Karin Appel | Bonn

Auch im Bereich Kennzeichnung orientiert sich Georgien größtenteils an internationalen Standards. Produkte, die in Georgien importiert werden, müssen jedoch in georgisch gekennzeichnet sein. Darüber hinaus legt Georgien einige produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften fest.

Die Kennzeichnung muss in beiden Fällen eine wahrheitsgemäße Beschreibung des Produkts enthalten. Dabei darf sie für den Verbraucher nicht irreführend sein. Folgende Informationen müssen aufgeführt sein:

  • Herstellungs- oder Herkunftsangaben
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Name und Typ des Produkts
  • Markenname
  • Mindesthaltbarkeitsdatum 
  • Gewicht der Ware
  • Nebenwirkungen
  • Anwendungshinweise 
  • Lagerbedingungen.

Lebensmittel

Lebensmittel müssen ebenfalls etikettiert sein und dabei folgende Informationen für den Verbraucher enthalten:

  • Name des Lebensmittels
  • Zutatenliste
  • Nährwertangaben
  • Informationen zu Substanzen oder Komponenten, die Allergien auslösen oder zu einer höheren Empfindlichkeit führen können
  • Nettogewicht
  • Ablaufdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum
  • besondere Lagerungs- oder Verwendungsbedingungen
  • Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers
  • Herstellungsort
  • Anwendungshinweise  
  • tatsächliche Alkoholkonzentration für Getränke mit einem volumetrischen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%
  • Herstellungsdatum oder Chargennummer.

Fleisch

Fleischprodukte müssen etikettiert werden und folgende Angaben enthalten:

  • Referenznummer oder Referenzcode des Schlachthauses
  • Angaben zur Tierzuchtanlage und dem Schlachthof
  • Tierkennzeichnungsnummer
  • Herstellungsdatum
  • Angaben zum Unternehmen, das die Fleischprodukte vertreibt.

Milch

Milchprodukte müssen auf ihrem Etikett einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um ein "milchhaltiges Produkt" handelt. Die Angabe "mit Milchgeschmack" ist in Georgien verboten.

Seit dem 1. November 2020 müssen aus Rohmilch hergestellte Milchprodukte mit der Angabe "hergestellt aus Rohmilch" gekennzeichnet werden.

Arzneimittel

Für Arzneimittel gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften. Folgende Angaben müssen stets vorhanden sein: 

  • Internationaler nicht geschützter Name (INN) oder generischer Name
  • Chargennummer
  • Darreichungsform
  • Stärke
  • Menge
  • Name des Herstellers
  • Lagerbedingungen
  • Verfallsdatum.

Tabakerzeugnisse

Tabakerzeugnisse, die in Georgien eingeführt werden, müssen zunächst mit einer Verbrauchsteuermarke gekennzeichnet werden. Die Außenverpackung muss (wie in der EU) deutliche Warnhinweise zur Gesundheitsschädigung enthalten. Darüber hinaus müssen folgende Informationen auf der Verpackung kenntlich gemacht werden:

  • Name der Marke des Tabakerzeugnisses und/oder Name der Variante
  • Name und Kontaktdaten des Tabakherstellers
  • Name des Herstellungslandes
  • Anzahl der Teile
  • numerische Beschriftung des Gewichts des Tabaks.

Honig

Honig beziehungsweise dessen Verpackung muss mit folgenden Informationen gekennzeichnet werden:

  • Namen des Produkts
  • die Chargennummer
  • den vollständigen Namen und die Adressdaten des Verpackers und Vertreibers. 

Wein

Auch importierter Wein darf nur in Georgien vertrieben werden, wenn er alle erforderlichen Informationen auf dem Flaschenetikett enthält. Dazu zählen:

  • Produktname
  • Nennvolumen und Alkoholgehalt in Volumen
  • Begriffe wie „Tafelwein“, „Schaumwein“, „Aromatisierter Wein“
  • Herkunftsangaben, zum Beispiel Angaben wie „Produced in …“ (Herkunftsland/Herstellungsland), „Regional Wine of …“ (inkl. Region)
  • Name des Herstellers und/oder Abfüllers
  • Altersangabe
  • Chargennummer
  • Farbe des Produkts
  • Rebsorte(n), die für die Herstellung verwendet werden (im letzteren Fall Angabe der Namen jeder Sorte), falls zutreffend
  • Jahrgang
  • traditioneller Name
  • Zuckergehalt
  • Registrierungsnummer 
  • Angaben zu den für die Herstellung der Ware verwendeten Rohstoffen
  • Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe.

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