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Zollbericht Georgien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Von Karin Appel | Bonn

Zolltarif

In Georgien für etwa 80 Prozent der Erzeugnisse keine Zölle erhoben. Unter die noch zollpflichtigen Erzeugnisse fallen vor allem Waren aus dem Lebensmittelbereich und der Landwirtschaft. Es werden Wertzölle in Höhe von 5 oder 12 Prozent erhoben. Wertzölle werden in Form eines Prozentsatzes vom Warenwert erhoben.

Unter den zwölfprozentigen Zoll fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse, fertige Lebensmittel, Mineralerzeugnisse, Kunststoff- und Kautschukerzeugnisse, Stein und Erzeugnisse daraus, Edelsteine, unedle Metalle und Erzeugnisse daraus.

Unter den fünfprozentigen Zoll fallen unter anderem Käse, Seife und einige Kosmetikerzeugnisse, einige Kunststofferzeugnisse, einige Waren aus Eisen und Stahl sowie einige Kabel und Drähte.

Eine Liste über alle zollpflichtigen Waren und die jeweiligen Zollsätze finden Sie in Artikel 197 des georgischen Steuergesetzbuches

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird zum Zeitpunkt der Zollabfertigung bei der Freigabe für den freien Verkehr erhoben und beträgt 18 Prozent. Grundlage der Berechnung sind 

  • Zollwert
  • Einfuhrsteuern ohne die in Georgien zu entrichtende Mehrwertsteuer
  • Nebenkosten für die Einfuhr von Waren ohne Mehrwertsteuer.

Das bedeutet beispielsweise, wenn Sie in Georgien Waren mit einem Zollwert von 1000 GEL importieren und die Waren mit einem Importsatz von 12 Prozent besteuert werden, müssen Sie Folgendes bezahlen:

Einfuhrzoll = 1000 * 12 Prozent = 120 GEL
Mehrwertsteuer = (1000 + 120) * 18 Prozent = 201,6 GEL.

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