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Ghana: Steuerrecht
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ghanaische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ghana gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.
26.07.2024
Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn
Rechtsgrundlage der ghanaischen Körperschaft- und Einkommensteuer ist der Income Tax Act 2015 (ACT 896) in seiner aktuellen Fassung. Die Umsatzsteuer ist im Value Added Tax Act 2013 (ACT 870) in seiner aktuellen Fassung geregelt. Die Änderungen durch die jährlich erlassenen Finanzgesetze sind abrufbar auf der Webseite der ghanaischen Finanzbehörde (Ghana Revenue Authority - GRA).
Körperschaftsteuer
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (standard corporate income tax) beträgt in Ghana zurzeit 25 Prozent. Für bestimmte Wirtschaftszweige bestehen davon abweichende Steuersätze. In den Freihandelszonen (Free Zones) wird grundsätzlich eine zehnjährige Steuerbefreiung (tax holiday) gewährt. Danach kommt ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung.
Einkommensteuer
Ghana folgt bei der Einkommensteuer dem Welteinkommensprinzip. Wer in Ghana ansässig ist, muss somit sein weltweites Einkommen versteuern. Wer nicht ansässig ist, muss lediglich sein in Ghana erwirtschaftetes Einkommen versteuern. Eine Person gilt nach ghanaischem Recht dann als steuerlich ansässig, wenn sie ghanaischer Staatsbürger ist und nicht das gesamte Veranlagungsjahr ihren Wohnsitz außerhalb Ghanas hatte, sie sich während eines 12-monatigen Zeitraumes mindestens 183 Tage in Ghana aufgehalten hat, ein ins Ausland entsandter Angestellter oder Beamter der ghanaischen Regierung ist oder einen Wohnsitz in Ghana hat und sich weniger als 365 zusammenhängende Tage außerhalb Ghanas aufgehalten hat.
Der Einkommensteuersatz für lokale natürliche Personen (resident individuals) folgt einer progressiven Staffelung:
Einkommen (in Ghana-Cedi - GHc) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Die ersten 5.880 | 0 |
Die nächsten 1.320 | 5 |
Die nächsten 1.560 | 10 |
Die nächsten 38.000 | 17,5 |
Die nächsten 192.000 | 25 |
Die nächsten 366.240 | 30 |
Über 600.000 | 35 |
Einkommen von ausländischen Arbeitnehmern (non-resident individuals) wird pauschal mit 25 Prozent besteuert.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 15 Prozent. Hinzu kommt der 2,5-prozentige National Health Insurance Levy (NHIL) sowie der 2,5-prozentige Ghana Education Trust Fund Levy (GETF), die auf die Warenlieferung, die Erbringung von Dienstleistungen und die Einfuhr von Waren anfallen. Seit Mai 2021 erhebt die ghanaische Regierung darüber hinaus den Covid-19 Health Recovery Levy in Höhe von einem Prozent auf alle Warenlieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Für registrierte Händler (retailers and wholesalers) fällt ein pauschaler Umsatzsteuersatz in Höhe von 3 Prozent an.
Für Waren und Dienstleistungen, die für den Export bestimmt sind oder im Rahmen einer im Ausland durchgeführten Tätigkeit erworben werden, fällt in der Regel ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Einige Waren und Dienstleistungen sind darüber hinaus von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem Tierprodukte, Pestizide, bestimmte Lebensmittel, Fischereiausrüstung, Wasser- und Stromversorgung, Druckerzeugnisse, Dienstleistungen im Bildungswesen oder im medizinischen Bereich sowie Maschinen für den Einsatz im Bergbau, der Landwirtschaft, in Erdölbetrieben, im Gartenbau, bei Eisenbahnen oder Straßenbahnen. Die vollständige Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen ist abrufbar in der First Schedule im Anhang des Value Added Tax Act 2013.
Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 200.000 Ghana-Cedi über einen Zeitraum von 12 Monaten sind verpflichtet, sich bei der Ghana Revenue Authority (GRA) steuerlich zu registrieren.
Für Waren und Dienstleistungen, die durch ein nicht ansässiges Unternehmen erbracht werden, ist der Importeur beziehungsweise der Empfänger der Dienstleistung verpflichtet, die Umsatzsteuer zu zahlen. Es gilt somit eine Art Reverse-Charge-Verfahren. Eine Ausnahme gilt allerdings für Telekommunikationsdienstleistungen und den elektronischen Handel (electronic commerce). Hier sind nicht ansässige Unternehmen verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren, sobald sie steuerpflichtige Umsätze generieren. Die Registrierungsschwelle wurde im Jahr 2022 abgeschafft.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn (BGBl. 2006 II S. 1018) ist am 14. Dezember 2007 in Kraft getreten.