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Ghana: UN-Kaufrecht

Ghana hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.

Nichtsdestotrotz ist es möglich, dass auf einen Vertrag mit einem ghanaischen Geschäftspartner das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Prüfung des anwendbaren Rechts ergibt, dass deutsches Recht gilt und das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Weitere Informationen finden Sie auch in dem GTAI-Rechtsbericht Rechtliche Aspekte bei Verträgen mit Geschäftspartnern im Ausland sowie im GTAI-Zollbericht Internationale Regeln für internationale Sachverhalte.

Dem UNCITRAL-Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf vom 14. Juni 1974 (UNCITRAL-Convention on the Limitation Period in the International Sale of Goods; in geänderter Fassung 1980) ist Ghana dagegen beigetreten. Das Übereinkommen ist am 1. August 1988 für Ghana in Kraft getreten. Deutschland ist nicht Vertragsstaat dieses Übereinkommens (siehe Statustabelle).

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