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Steuerliche Änderungen in Ghana
In Ghana gelten zum Jahreswechsel neue steuerliche Regelungen. Betroffen sind unter anderem die Einkommen-, aber auch die Umsatzsteuer.
26.01.2024
Von Katrin Grünewald | Bonn
Bereits Ende Dezember 2023 hatte das ghanaische Parlament die steuerlichen Änderungen verabschiedet. Im Januar hat nun auch der Präsident die neuen Regelungen abgesegnet.
Durch die Änderung des Income Tax Act wurden unter anderem die Einkommensteuersätze wie folgt angepasst:
Einkommen (in Ghana-Cedi) | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Bis 5.880 | 0 |
5.881 – 7.200 | 5 |
7.201 – 8.760 | 10 |
8.761 – 46.760 | 17,5 |
46.761 – 238.760 | 25 |
238.761 – 605.000 | 30 |
Über 605.000 | 35 |
Darüber hinaus wurde der Value Added Tax Act geändert. Dadurch fällt künftig ein pauschaler Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 Prozent auf steuerpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken mit Ausnahme von Unterbringungen in Wohnungen und gewerblichen Immobilien an. Das Gleiche gilt für Bauträger, die steuerpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück tätigen.
Hat ein Unternehmen einen Vertreter zum Abführen der Quellensteuer beauftragt, muss dieser Vertreter ein Bußgeld in Höhe von 30 Prozent des zu zahlenden Umsatzsteuerbetrages an die Finanzbehörde entrichten, wenn er es versäumt, bis zum 15. des Folgemonats die Steuer abzuführen.
Außerdem gab es verschiedene zollrechtliche Änderungen: Informationen hierzu finden Sie in der GTAI-Zollmeldung vom 17. Januar 2024 und der GTAI-Zollmeldung vom 12. Januar 2024.
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