Rechtsbericht | Ghana | Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das ghanaische Arbeitsgesetz regelt viele Details. Einiges kann aber auch einzelvertraglich oder unternehmensweit geregelt werden.
10.12.2024
Von Katrin Grünewald, Oliver Alexander (Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Alexander & Partner Rechtsanwälte mbB)
Vergütung: Geregelt in Sec. 67 ff. Labour Act, 2003; alle Auszahlungen in gesetzlichen Zahlungsmitteln; Abzüge mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten |
Mindestlohn: 18,15 Ghana-Cedi pro Tag seit 1. Januar 2024 |
Arbeitsstunden pro Woche: 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche; maximal 9 Stunden pro Tag, aber trotzdem 40 Stunden pro Woche; längere Arbeitszeiten möglich, aber Durchschnitt in Zeitraum von 4 Wochen sollte 8 Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche betragen |
Regelarbeitstage pro Woche: 5 Tage, da Ruhephase von 48 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb von 7 Tagen (vorzugsweise Samstag bis Sonntag) |
Zulässige Überstunden: Grundsätzlich erlaubt, aber nur bei festgelegten Vergütungssätzen; Verpflichtung nur, wenn Art der Tätigkeit Überstunden erforderlich macht oder in Notfällen; unbezahlt nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Unfall oder Bedrohung für Existenz von Unternehmen) |
Bezahlte Feiertage: 13 Tage (Public Holidays Act, 2001) |
Bezahlte Urlaubstage: Mindestens 15 Tage pro Jahr; grundsätzlich Recht, Urlaubsanspruch ununterbrochen zu nehmen, Ausnahmen bei betrieblichen Gründen |
Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): Gesetzlich nicht vorgesehen, aber auf Verhandlungsbasis möglich |
Tage mit bezahltem Arbeitsausfall: Nicht gesetzlich geregelt; abhängig von der jeweiligen Unternehmenspolitik |
Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: Nicht gesetzlich geregelt; ärztlich bescheinigte Krankheit darf keinen Einfluss auf bezahlten Jahresurlaub haben; in Praxis regelmäßig zeitlich begrenzt, bei länger andauernder Krankheit mit Gehaltskürzung verlängerbar; Kündigung ist möglich, wenn Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen (nicht bei vorübergehender Krankheit); Entschädigung bei Verletzung während des Arbeitsverhältnisses |
Probezeit: Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt; wenn in Arbeitsvertrag Probezeit vorgesehen, muss Dauer festgelegt werden; Dauer sollte angemessen sein und im Voraus festgelegt werden; Tarifverträge können Dauer und Bedingungen der Probezeit festlegen |
Hausangestellte:
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Rechtsgrundlagen
Zu den wichtigsten Statuten und Gesetzen, die für Beschäftigungsverhältnisse in Ghana relevant sind, gehören:
- Labour Act (Arbeitsgesetz) No. 651 of 2003;
- Labour Regulations (Arbeitsregelungen) of 2007;
- Workmen‘s Compensation Act (Gesetz zur Entschädigung von Arbeitnehmern) 1987;
- National Health Insurance Act (Nationales Krankenversicherungsgesetz) 2012;
- Income Tax Act (Einkommenssteuergesetz) 2015; und
- National Pensions Act (Nationales Rentengesetz) 766, 2008.
Vertragsabschluss
Jeder Mitarbeiter, der für mindestens sechs Monate oder für eine Anzahl von Arbeitstagen, die sechs Monaten im Jahr entspricht, beschäftigt ist, benötigt einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag sollte die Rechte und Pflichten der Parteien eindeutig zum Ausdruck bringen und muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
Folgende Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden:
- Name und Unterschrift des Arbeitgebers;
- Name und Unterschrift des Arbeitnehmers;
- Beginn des Arbeitsverhältnisses;
- Beschreibung der Tätigkeit/ Bezeichnung;
- Tarif, Bezahlungsmethode sowie Zahlungsintervall;
- Arbeitszeit;
- Urlaubszeiten und Bezahlung während des Urlaubs;
- Bedingungen bezüglich des Krankheitsurlaubs und des Krankengeldes, falls vorgesehen;
- Details zum Sozialversicherungs- und Rentensystem;
- Verfahren für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer;
- Geltende Disziplinarvorschriften;
- Verfahren zur Handhabung von Beschwerden und / oder Streitigkeiten;
- Bezahlung für Überstunden, soweit vorgesehen.
Ein Ausländer kann in Ghana nur dann Personen einstellen oder eine Beschäftigung aufnehmen, wenn er eine Arbeitserlaubnis oder eine Zuwandererquote erhält. Dies wird von der ghanaischen Einwanderungsbehörde, dem ghanaischen Investitionsförderungsgesetz oder dem Free Zone Act geregelt. Eine solche Arbeitserlaubnis oder Einwandererquote gibt die Berufsbezeichnung und den Arbeitgeber an, bei dem die betreffende Person beschäftigt ist, und der Inhaber darf keine andere Beschäftigung, kein Gewerbe und keinen anderen Beruf ausüben, als in der Arbeitserlaubnis oder der Einwandererquote angegeben ist. Arbeitserlaubnisse sind in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit gültig. Wenn eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, muss der Ausländer auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, bevor er/sie eine Arbeit aufnehmen darf.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Die Rechte und Pflichten beider Parteien ergeben sich aus den jeweiligen Arbeitsverträgen sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen. Bestimmte Rechte und Pflichten ergeben sich auch aus Tarifverträgen. Das Arbeitsgesetz hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer folgende Rechte und Pflichten vorgesehen:
Zu den Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers gehören:
- Das Recht, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, zu versetzen, disziplinarisch zu bestrafen, zu befördern und sein Arbeitsverhältnis zu beenden;
- Das Recht, Richtlinien zu formulieren und Pläne und Programme zur Festlegung von Zielen durchzuführen;
- Das Recht, den Betrieb zu verändern, zu erweitern oder einzustellen;
- Das Recht, die Produktarten, die hergestellt oder verkauft werden sollen, und die Preise seiner Waren und Dienstleistungen zu bestimmen;
- Die Pflicht, Arbeit und geeignete Rohstoffe, Maschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge bereitzustellen;
- Die Pflicht, die vereinbarte Vergütung zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu zahlen;
- Die Pflicht, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um eine sichere Arbeitsumgebung für den Arbeitnehmer zu gewährleisten;
- Die Pflicht zur Entwicklung der Personalressourcen durch Schulung und Einbindung von Mitarbeitern, zur Gewährleistung eines angemessenen Disziplinarverfahrens für die Angestellten, zur Offenhaltung der Kommunikationswege und zum Schutz der Interessen der Arbeitnehmer.
Zu den Rechten und Pflichten eines Mitarbeitenden gehören:
- Das Recht auf Arbeit unter zufriedenstellenden, sicheren und gesundheitsverträglichen Bedingungen sowie das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit ohne jegliche Unterscheidung;
- Das Recht auf angemessene Ruhepausen sowie auf Urlaubszeiten mit Bezahlung und Vergütung an gesetzlichen Feiertagen;
- Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten, zur Entwicklung seiner Fähigkeiten geschult und weiter beschäftigt zu werden und die für die Arbeit relevanten Informationen zu erhalten;
- Die Pflicht, gewissenhaft zu arbeiten, gebührende Sorgfalt walten zu lassen, rechtmäßige Anweisungen zu befolgen, die Produktivität zu fördern, regelmäßig und pünktlich zur Arbeit zu erscheinen und alle angemessene Sorgfalt für die Sicherheit und Gesundheit der Kollegen walten zu lassen;
- Die Pflicht, die Interessen des Arbeitgebers zu schützen und das Eigentum des Arbeitgebers unter seiner Verantwortung zu schützen.
Vertragsbeendigung
Nach dem Arbeitsgesetz kann ein Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. Alternativ kann der Arbeitnehmer aufgrund von Misshandlung oder sexueller Belästigung das Arbeitsverhältnis beenden. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis beenden, wenn der Arbeitnehmer stirbt, aus gesundheitlichen Gründen für ungeeignet befunden wird oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Unfall, Inkompetenz oder nachgewiesenem Fehlverhalten arbeitsunfähig ist. Eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen.
Das Gesetz legt auch die Kündigungsfrist für die Kündigung des Vertrags durch eine der beiden Parteien fest. Bei einer Vertragsdauer von drei oder mehr Jahren sollte eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten oder ein Monatsgehalt als Ersatz für die Kündigungsfrist gewährt werden. Bei einer Vertragsdauer von weniger als drei Jahren ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen oder die Gehaltszahlung für zwei Wochen anstelle der Kündigungsfrist und bei einem Wochenvertrag eine Kündigungsfrist von sieben Tagen einzuhalten. Kann ein Vertrag nach Belieben gestaltet werden, so kann er ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Tages gekündigt werden.
Die oben genannten Bestimmungen zur Kündigung gelten nicht, wenn ein Tarifvertrag günstigere Kündigungsbedingungen für den Arbeitnehmer vorsieht. Wenn ein Vertrag gekündigt wird, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle vor der Kündigungsfrist erarbeiteten oder fälligen Vergütungen sowie alle Entschädigungen für Krankheit und Unfall zahlen. Bei einem ausländischen Vertrag sind auch alle Ausgaben und Notwendigkeiten für die Reise und Rückkehr des Arbeitnehmers zu übernehmen. Diese müssen spätestens am Tag des Ablaufs der Kündigungsfrist gezahlt werden.
Im Falle von betriebsbedingten Entlassungen muss der Arbeitgeber den für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten (Chief Labour Officer) und die betroffene Gewerkschaft informieren. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, die betroffene Gewerkschaft zu Maßnahmen zu konsultieren, um Kündigungen zu verhindern oder auf ein Minimum zu reduzieren und die negativen Auswirkungen von Kündigungen zu mildern, zum Beispiel durch die Suche nach alternativen Beschäftigungen.
Bestimmte Kündigungen gelten als ungerechtfertigte Kündigung, unter anderem solche, bei denen die Kündigung allein auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
- die Tätigkeit des Arbeitnehmers in oder seine Beziehung zu einer Gewerkschaft;
- die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Arbeitnehmervertreter;
- das Einreichen einer Beschwerde gegen den Arbeitgeber wegen einer Verletzung des Arbeitsgesetzes oder eines anderen Gesetzes oder die Beteiligung an einem Verfahren gegen den Arbeitgeber;
- Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sozialer, politischer oder wirtschaftlicher Status des Arbeitnehmers;
- Behinderung des Arbeitnehmers;
- Schwangerschaft oder Abwesenheit des Arbeitnehmers während des Mutterschaftsurlaubs;
- vorübergehende Krankheit oder Verletzung des Arbeitnehmers, die von einem Arzt bestätigt wurde.
Wenn ein Arbeitnehmer den Vertrag aufgrund von Misshandlungen durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Versäumnisses des Arbeitgebers, bei wiederholten Beschwerden über sexuelle Belästigung tätig zu werden, kündigt, kommt dies ebenfalls einer ungerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber gleich.
Wird ein Arbeitgeber von der Arbeitskommission einer ungerechtfertigten Kündigung für schuldig befunden, kann er angewiesen werden, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen oder eine fällige Entschädigung zu zahlen. Die Gerichte haben festgelegt, dass in Fällen, in denen es wahrscheinlich ist, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht freundlich empfangen wird, eine Entschädigung an den Arbeitnehmer gezahlt werden soll.