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Rechtsmeldung Griechenland Registerrecht

Fristverlängerung im griechischen UBO-Register

Das griechische Finanzministerium verlängert die Frist für die Eintragung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate benefical owner – UBO).

Von Nadine Bauer | Bonn

Unternehmen, die bis zum 31. August 2022 im Steuerregister eingetragen sind oder bei denen sich die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern ändern, profitieren von einer Fristverlängerung. Denn die Erst- oder Änderungserklärung zu den wirtschaftlichen Eigentümern kann noch bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.

Nach diesem Stichtag gilt die reguläre Frist des Art. 9 des Beschlusses Nr. 67343 vom 19. Juni 2019: Das bedeutet, dass die Registrierung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO-Register) oder etwaige Änderungen innerhalb von 60 Tagen vorgenommen werden müssen.

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