Rechtsmeldung Griechenland Registerrecht
Fristverlängerung im griechischen UBO-Register
Das griechische Finanzministerium verlängert die Frist für die Eintragung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate benefical owner – UBO).
02.08.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Unternehmen, die bis zum 31. August 2022 im Steuerregister eingetragen sind oder bei denen sich die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern ändern, profitieren von einer Fristverlängerung. Denn die Erst- oder Änderungserklärung zu den wirtschaftlichen Eigentümern kann noch bis zum 31. Oktober 2022 erfolgen.
Nach diesem Stichtag gilt die reguläre Frist des Art. 9 des Beschlusses Nr. 67343 vom 19. Juni 2019: Das bedeutet, dass die Registrierung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (UBO-Register) oder etwaige Änderungen innerhalb von 60 Tagen vorgenommen werden müssen.
Zum Thema:
- Mitteilung des griechischen Finanzministeriums vom 21. Juli 2022 (auf Griechisch)
- Beschluss Nr. 67343 vom 19. Juni 2019 (Υπ. Απόφαση 67343/2019)