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Griechenland: UN-Kaufrecht

Sowohl für Griechenland als auch für Deutschland gilt das UN-Kaufrecht. Eine Einführung.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist für Griechenland am 1. Februar 1999 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass für einen Verkauf mit Vertragsschluss in Deutschland und anschließender Lieferung von Deutschland nach Griechenland die Regeln des UN-Kaufrechts Anwendung finden, es sei denn, die Anwendbarkeit ist vertraglich wirksam ausgeschlossen worden.

Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel UN-Kaufrecht in Deutschland aus dem Jahr 2017.

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