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Special | Indien| LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern gilt das Gesetz ab dem 1. Januar 2024.

Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte übernehmen. Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden.

Die Handreichung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

Am 24. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten vorgelegt, der teilweise über das deutsche LkSG hinausgeht. Am 1. Dezember 2022 der Rat der EU seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie festgelegt. Am 1. Juni 2023 hat das EU-Parlament seine Position beschlossen (Parlamentsentwurf). Derzeit laufen nun die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen über die finale Version der Richtlinie.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

Zu den konkreten Aufgaben gehören:

  • zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
  • die Durchführung von Kontrollen
  • Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
  • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern

Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf Indien

Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements eine Risikoanalyse zur Ermittlung der entsprechenden Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie beim unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse) und in bestimmten Fällen auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse) zu ermitteln. Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen nur dann verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben. Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

Risiken bestehen in Indien überwiegend im Dienstleistungsbereich und weniger bei der Produktion von Gütern. Zudem ist Indiens Wirtschaft stark von einer Unterteilung in den formellen und den informellen Sektor geprägt. Zwischen 80 und 90 Prozent der Beschäftigten arbeiten im informellen Sektor und mehr als die Hälfte der Wertschöpfung findet dort statt. Die Wahrscheinlichkeit von Verstößen ist im informellen Sektor größer. Gleichzeitig spielt dieser Sektor für die offiziellen Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen und indischen Unternehmen eine vergleichsweise geringe Rolle. 

Etwa 1.800 deutsche Unternehmen waren 2021 in Indien ansässig, die rund 500.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze stellten. Die Firmen produzierten oder erbrachten dabei Dienstleistungen überwiegend für den lokalen oder regionalen Markt. Die Anzahl von Unternehmen, die für den Export produzieren oder Rohstoffe nach Deutschland exportieren, ist nicht sehr hoch.

Das Handelsvolumen von Deutschland und Indien betrug 2022 rund 29,9 Milliarden Euro (31,4 Milliarden US-Dollar; US$) und erreichte damit ein Rekordniveau. Deutschland importiert vor allem chemische Erzeugnisse (SITC 5), Bekleidung (SITC 84) und Maschinen (SITC 71 bis 74). Die Gesamtimporte Deutschlands aus Indien beliefen sich 2022 auf 15,6 Milliarden US$.

Deutschlands Importe aus Indien

Produkt

2022 (Anteil in Prozent)

Chemische Erzeugnisse (SITC 5)

24,1 

   Industriechemikalien (SITC 51 und 52)

12,0

   Arzneimittel (SITC 54)

7,3

Bekleidung (SITC 84)

11,8

Maschinen (SITC 71 bis 74)

11,0

Elektrotechnik (SITC 77 minus 776)

4,7

Textilien (SITC 65)

4,3

Elektronik (SITC 75, 76 und 776)

4,3

Sonstige

39,8

Werte vorläufig.Quelle: Statistisches Bundesamt 2023

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus Indien beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns. 

Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus Indien

Produktgruppe

Produkt (HS-Kennung)

2022 (in Millionen US$)

Nahrungsmittel

Tee (0902)

50,5

Reis (1006)

38,3

Cashewnüsse (0801.30; 0801.21; 0801.32)

12,2

Zucker aus Zuckerrohr (1701)

0,7

Rohstoffe

Mica (2525)

5,2

Baumwolle (5201, 5203)

4,1

Steinkohle (2701)

0,3

Textilien/Bekleidung

Stickereien (5810)

2,3

Rohseide und Gewebe aus Seide (5002; 5007)

2,0

Seidengarn (5004; 5005; 5006)

0,06

Baumwollgarn (5204; 5205; 5206; 5207)

64,7

Schuhe (6401; 6402; 6403; 6404; 6405)

454,8

Lederwaren (Gepäck wie Koffer, aber auch Artikel wie Geldbörsen und Bekleidung, 4202.11; 4202.31; 4202.91; 4203.10; 4203.29; 4203.30; 4203.40)

228,3

Bearbeitete Waren

Teppiche (57)

157,4

Räucherstäbchen (Agarbatti, 3307.41)

2,2

Haushaltsartikel aus Kupfer und Legierungen (7418)

1,9

Aufblasbare Bälle (9506.62)

1,6

Pyrotechnische Waren

Feuerwerk (3604.10)

0,07

Streichhölzer (3605)

2,0

Baustoffe

Ziegelsteine (6902 und 6904.10)

3,4

Sandstein (2516.20; 2516.21; 2516.22)

1,8

Granit (2516.11; 2516.12)

0,6

Schmuck

Diamanten (7102)

98,8

Edelsteine (7103)

11,5

Glasarmreifen (7117.90; 7018.10)

2,8

Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023; Statistisches Bundesamt; UN Comtrade 2023

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