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Special | DR Kongo | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Anforderungen des LkSG und Auswirkungen auf Unternehmen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse DR Kongo unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In den Anwendungsbereich fallen seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Seit dem 1. Januar 2023 gilt es bereits für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern.

Mit dem LkSG werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog umfasst dabei folgende Elemente:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet in Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weiterführende Informationen.

Grundsätzlich sollen auch Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte übernehmen. Bereits seit 2016 gilt der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der entsprechende Erwartungen an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen formuliert. Das LkSG orientiert sich weitgehend an den Sorgfaltsvorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist dann der Fall, wenn ein KMU als Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für ein anderes Unternehmen fungiert, das wiederum den LkSG-Pflichten unterliegt. Das KMU gilt dann als unmittelbarer Zulieferer. Unmittelbare Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, müssen von dem verpflichteten Unternehmen in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbezogen werden. Hilfestellung bietet der KMU Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte kompass.wirtschaft-entwicklung.de.

Die gemeinsame Handreichung vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern bietet KMU eine Hilfestellung, die mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. 

Am 24. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Richtlinie Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) verabschiedet. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Veröffentlichung wird im Juni 2024 erwartet. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der CSDDD in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das LkSG entsprechend angepasst.

Im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderinstrumente nimmt die Berücksichtigung von Menschenrechten einen hohen Stellenwert ein. Bei der Vergabe von Investitions- und Exportkreditgarantien werden menschenrechtliche Aspekte entsprechend nationaler und internationaler Regelwerke geprüft. Künftig werden keine neuen Bundesdeckungen mehr für Exporteure übernommen, die wegen einer rechtskräftig festgestellten Ordnungswidrigkeit nach LkSG mit einer Geldbuße von mindestens 175.000 Euro belegt wurden und nach § 22 LkSG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert als zuständige Prüfbehörde, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. 

Zu den konkreten Aufgaben gehören:

  • Überprüfung, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen

  • Durchführung von Kontrollen

  • Feststellung, Beseitigung und Verhinderung von Verstößen

  • Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern.

Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.

Auswirkungen des LkSG auf Handels- und Investitionstätigkeiten deutscher Unternehmen in Bezug auf die DR Kongo

Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Risikomanagements Risikoanalysen zur Ermittlung entsprechender Risiken durchzuführen. Diese sind regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen. Regelmäßige Risikoanalysen beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferer (sogenannte regelmäßige Risikoanalyse). 

In bestimmten Fällen sind anlassbezogene Risikoanalysen erforderlich, wobei hier die Risiken in der gesamten Lieferkette betrachtet werden müssen, somit auch beim mittelbaren Zulieferer (sogenannte anlassbezogene Risikoanalyse).

Der eigene Geschäftsbereich umfasst dabei jede Tätigkeit zur Herstellung und Verwertung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie an einem Standort im In- oder Ausland vorgenommen wird. Insofern sind die weltweiten Tätigkeiten in sämtlichen Betriebsstätten, Fabriken, Lagern und Büros zu betrachten. Auch bei konzernangehörigen Unternehmen kann der Geschäftsbereich des Tochterunternehmens unter bestimmten Voraussetzungen zum Geschäftsbereich des Mutterunternehmens gehören (vgl. § 2 Abs. 6 LkSG).

Zur (anlassbezogenen) Risikoanalyse und Prävention in der gesamten Lieferkette, also auch bei mittelbaren Zulieferern (mit denen keine Vertragsbeziehung besteht), sind Unternehmen nur dann verpflichtet, wenn sie substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette haben (vgl. § 9 Abs. 3 LkSG). Diese besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht möglich erscheinen lassen. Tatsächliche Anhaltspunkte sind zum Beispiel Medienberichte, Beschwerden, Vorfälle in der Vergangenheit, Zugehörigkeit eines mittelbaren Zulieferers zu einer besonders risikobehafteten Branche etc.

Insbesondere globale Lieferketten bestehen oft aus einer Vielzahl von mittelbaren Zulieferern, die zudem häufig in Entwicklungs- und Schwellenländern ansässig sind. Hier kann es sich anbieten, entsprechende Teile der Lieferkette bereits in die jährliche Risikoanalyse zu integrieren.

Die DR Kongo steht vor allem als Beschaffungsmarkt im Bergbausektor im internationalen Interesse. Nur ein geringer Teil der Arbeitsverhältnisse in der DR Kongo ist im offiziellen Sektor anzutreffen, bis zu 80 Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung hat kein formelles Beschäftigungsverhältnis. In der informellen Wirtschaft kommt es häufig zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und teilweise zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen – auch im Bergbausektor, der durch weitreichende und verzweigte Lieferketten geprägt ist. 

In die richtige Richtung wirkend sind internationale Initiativen und NGO-Projekte zur Schaffung und Förderung von Transparenz von Lieferketten oder der Validierung von Abbausituationen. Bestrebungen zur Zertifizierung von Rohstofflieferketten sind dabei wichtige Elemente zur Herstellung von Transparenz und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch die Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Rohstofftransparenz, Einhaltung von Sorgfaltspflichten, Formalisierung artisanaler Minen und insbesondere zur Zertifizierung der abgebauten Mineralien leisten einen wichtigen Beitrag.

Im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 stieg, angeschoben vom E-Mobility-Boom, die weltweite Nachfrage nach Kobalt zur Batterieproduktion auf mehr als das 25fache. In der DR Kongo befinden sich etwas mehr als 70 Prozent der weltweiten Kobaltvorkommen. Nach Angaben des U.S. Geological Survey wurden im Jahr 2022 weltweit 190.000 Tonnen Kobalt produziert, davon 130.000 Tonnen in der DR Kongo. Die DR Kongo verfügt auch über gewaltige Kupfervorkommen. Kupfer ist aufgrund seiner guten elektrischen Leitfähigkeit von großer Bedeutung für die Energiewende und ihre Schlüsseltechnologien. Es wird unter anderen in Kabeln, Transistoren und Wechselrichtern verbaut und ist somit für die Automobilindustrie, Solarenergie und Windturbinen wichtig. Darüber hinaus werden in DR Kongo Zinn, Silber, Diamanten und die sogenannten Konfliktmineralien Zinn, Tantal/Coltan, Wolfram und Gold gefördert. Führend ist das Land auch bei Coltan; 80 Prozent der weltweiten Förderungen stammen aus der DR Kongo.

Bergbauprodukte in der DR Kongo (1. Halbjahr 2023)In Tonnen
Produktgruppe

Produktionsmenge  

Hauptabnehmerländer
Kupfer

595.143

China, Singapur, Tansania
Kobalt

21.170

China, Südafrika, VAE
Zink

3.626

China, VAE
Diamanten

2.035.091 )*

Belgien, VAE, Indien
* Menge in Karat.Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest; ITC Trademap; DR Kongo Ministerium für Bergbau 2023

EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die EU-Konfliktmineralien-Verordnung, die bei der Einfuhr bestimmter Mineralien zu beachten ist. Die Verordnung verpflichtet EU-Importeure von Tantal, Zinn, Wolfram, deren Erzen und Gold nur noch aus verantwortungsvollen und konfliktfreien Quellen zu beziehen. Ziel ist, die Verknüpfung zwischen Konflikten und der Beschaffung bestimmter Minerale sowie der Verletzung von Menschenrechten zu durchbrechen.

Weiterführende Informationen bietet die zuständige Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten DEKSOR bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Eine (nicht abschließende) Liste über Konflikt- und Hochrisikogebiete (conflict-affected and high-risk areas – CAHRAs) kann hier eingesehen werden: CAHRAs (cahraslist.net).

Rohstoffhändler sind in Groß­britannien (London) und der Schweiz stark vertreten, über die 3TG-Minerale oft den Markt der Europäischen Union erreichen. Diese sind von der Konfliktmineralien-Verordnung nicht direkt betroffen. Hinzu kommen afrikanische und chinesische beziehungsweise sonstige asiatische Unternehmen als Schlüsselakteure beim Transport über Drittmärkte Richtung Europa.

Ein Großteil des Kobalts wird im industriellen Bergbau gewonnen. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2021 stammt jedoch ein stark variierender Anteil der jährlichen Bergwerksförderung aus dem artisanalen Bergbau, der informell ist. Der Kleinbergbausektor kann laut der Studie eine stark steigende Nachfrage tendenziell schnell bedienen. Dessen absoluter Anteil an der Gesamtbergwerksförderung kann ähnlich hohe Kobalttonnagen betragen wie einzelne der relevantesten industriellen Bergbauprojekte im Land. Gleiches gilt für die Förderung weiterer Bergbauprodukte, vor allem für Diamanten und Kassiterit (Zinnstein). 

Der Großteil des in DR Kongo gewonnenen Kobalts wird für die Weiterverarbeitung und Veredelung nach China exportiert, hier hat sich China eine Vormachtstellung aufgebaut. Dazu betreiben chinesische Unternehmen im Kongo auch eigene Minen, eine Liste der in der DR Kongo in der Kupfer- und Kobaltförderung aktiven Unternehmen ist hier verfügbar (siehe Seite 40). Von China aus geht das Kobalt vor allem in die zwei - neben China - großen Herstellländer von Batterien für Elektroautos: Japan und Südkorea. Exportiert wird anschließend in die ganze Welt, auch nach Deutschland.

Im Jahr 2022 erreichten die kongolesischen Kobaltexporte (HS 8105) rund 160 Millionen US-Dollar (US$), die Ausfuhren von Kobaltoxiden (HS 2822) beliefen sich auf 8,1 Milliarden US$. Ganz oben in der Ausfuhrstatistik stand allerdings die Kategorie Kupfer und Kupferlegierungen in Rohform (HS 7403) mit 15,5 Milliarden US$. Das entsprach einem Anteil an den Gesamtausfuhren von 53 Prozent. Kupfererze (HS 2603) kamen auf 2,6 Milliarden US$. Ferner exportiere das Land Zinnerze (HS 2609) im Wert von 20 Millionen US$, Diamanten (HS 7102; 130 Millionen US$) und Gold (HS 7108; 724 Millionen US$).

Die deutsche Präsenz in der DR Kongo hält sich insgesamt bislang in Grenzen. Angesichts schwieriger Rahmenbedingungen wird tendenziell von Niederlassungen abgesehen. Eher sind Handelsvertreter eingeschaltet, die gegebenenfalls auch von Drittländern aus gesteuert werden. Das bedeutendste Abnehmerland kongolesischer Exporte ist wiederum China mit einem Anteil von etwa zwei Dritteln im Jahr 2021.

Die Handelsstatistiken sind mit Vorsicht zu betrachten. Gerade im Bergbausektor gerät weiterhin ein nicht unerheblicher Teil des Outputs vor allem an Zinn, Coltan und Gold über intransparente Wege ins Ausland. Daher kann es passieren, dass kongolesische Rohstoffe über Drittmärkte nach Europa importiert werden. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben von ITC Trademap insgesamt rund 3.360 Tonnen Kobalt (HS-Code 8105) und 1.290 Kobaltoxide (HS-Code 2822) nach Deutschland eingeführt. Der Bezug über Drittmärkte erhöht die Ansprüche an die beschaffenden Unternehmen, was die Dokumentierung und Absicherung der Lieferketten betrifft.

Produktion und Exporte von Kupfer und Kobalt (2022)In 1.000 Tonnen
Metall

Anteil in Prozent  

Anteil Exporte (in Prozent)

Kupfer

2.516 

95

  Kathoden

1.775 (71)

100

  Konzentrat

584 (23)

75

  Hüttenprodukte

157 (6)

100

Kobalt

115

100

Quelle: Ministère de Mines, CTCPM, Statistiques Minières Provisoires et Partielles Exercice 2022, 2023

Deutschlands Importe aus der DR KongoAnteil in Prozent
Produkt

2022 

NE-Metalle

77,6

Rohstoffe (ohne Brennstoffe)

20,4

Nahrungsmittel

1,8

Chemische Erzeugnisse

0,1

Textilien/Bekleidung

0,1

Sonstige

0,0

Quelle: Statistisches Bundesamt Januar 2024

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Import von Produkten, die deutsche Unternehmen aus der DR Kongo beziehen, die mit einem Risiko eines Verstoßes gegen einen oder mehrere der in § 2 Abs. 2 Nr. 1-8 LkSG aufgeführten Verbotstatbestände behaftet sein können: Kinderarbeitsverbot, Verbot der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, Verbot aller Formen von Sklaverei, Verbot der Missachtung von Arbeitsschutz, Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.

Deutsche Importe möglicher risikobehafteter Produkte aus der DR KongoIn Millionen US-Dollar
HS-CodeProduktgruppe *)

2022 

7403Kupfer, raffiniert und Kupferlegierungen, in Rohform

132,84

99Andere Waren, nicht spezifiziert

32,37

09Kaffee

2,45

71Edelsteine

0,74

* ausgewählte Rohstoffe sind statistisch im bilateralen Handel nicht aufgeführt da Bezug über Drittländer.Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest; ITC Trademap 2023

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