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Indonesien: Investitionsrecht

Ausländische Investoren müssen sich an eine Negativliste von Verboten und Beschränkungen halten. In prioritären Bereichen werden umfangreiche Steueranreize geboten.

Von Dr. Julio Pereira, Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage des indonesischen Investitionsrechts ist das Investitionsgesetz, welches im Jahr 2007 umfassend reformiert wurde (Undang-undang No. 25 Tahun 2007/Penanaman Modal - Investitionsgesetz Nr. 25 von 2007), ergänzt durch zahlreiche Verordnungen. Es soll der Sicherstellung der Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren dienen. Die Voraussetzungen und Einzelheiten für die Gewährung von Investitionsanreizen finden sich in der Verordnung 130/2020 (PMK No. 130/PMK.010/2020) und der Verordnung 78/2019 (PP No. 78 Tahun 2019).

Daneben veröffentlicht die indonesische Regierung die sogenannte "Negativliste" (Daftar Investasi Negatif) für ausländische Investitionen. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung, die von Zeit zu Zeit überarbeitet wird und die Verbote sowie Beschränkungen für ausländische Investitionen in bestimmten Sektoren vorsieht. Die Grundversion der Negativliste trat am 18. Mai 2016 in Kraft (PERPRES No. 44 Tahun 2016 - Präsidialverordnung Nr. 44/2016). Diese Verordnung wurde im Jahr 2021 durch zwei andere Vorschriften geändert (PERPRES No. 10 Tahun 2021 - Präsidialverordnung Nr. 10 von 2021 und PERPRES No. 49 Tahun 2021 - Präsidialverordnung Nr. 49 von 2021). 

Eigenen Regularien unter der Ägide der Finanzdienstleistungsbehörde (Otoritas Jasa Keuangan - OJK) obliegen der Finanz-, Banken- und Versicherungssektor.

Investitionsmöglichkeiten

Investitionsmöglichkeiten bestehen in Indonesien vor allem durch die Gründung von Joint Ventures und 100 Prozent ausländisch finanzierten Unternehmen. Jede ausländische Direktinvestition muss von der indonesischen Investitionskoordinierungsbehörde (Badan Koordinasi Penanaman Modal - BKPM) genehmigt werden.

Hinsichtlich der Zulässigkeit ausländischer Investitionen bestehen wesentliche Beschränkungen in Bezug auf Gesellschaftsform. Es gibt nach der Negativliste drei Kategorien unterteilt in a) Geschäftsfelder, die nicht offenstehen, b) Einschränkungen, wie zum Beispiel Joint Ventures mit KMUs und c) bei denen das ausländische Kapital begrenzt ist beziehungsweise die dem Ministerium für Umwelt und Forsten unterstehen.

Investitionsanreize bieten vor allem Steuervergünstigungen in bestimmten Gebieten und/oder Branchen. In der Präsidialverordnung Nr. 10/2021 sind 245 prioritäre Sektoren aufgelistet. Diese Sektoren werden als "Pionierindustrien" bezeichnet und sind unter anderem: Digitalwirtschaft, Infrastrukturprojekte, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, exportorientierte Fertigungsbetriebe, kapitalintensive Unternehmen usw. Im Allgemeinen können diese Sektoren für einen Zeitraum von fünf bis zwanzig Jahren vollständig von der Körperschaftssteuer befreit werden.  Für Unternehmen, die nicht in einem Pioniersektor tätig sind, gibt es ebenfalls Steuerermäßigungen, deren Prozentsatz je nach Wirtschaftszweig variiert. In jedem Fall hängt die Gewährung von Investitionsanreizen in Indonesien von der Erfüllung von Kriterien ab, die sich unter anderem auf den Finanzumfang der Investition und die Schaffung von Arbeitsplätzen beziehen.

Im Jahr 2018 wurde ein Onlineportal (Online Single Submission - OSS) neu eingeführt (Peraturan Pemerintah No. 24 Tahun 2018), über das seit 1. Januar 2020 investitionsbezogene Lizenzen beantragt werden können. Im Allgemeinen sollte ein Antrag über das OSS eingereicht werden, das die Förderfähigkeit prüft und den Antrag an das Finanzministerium leitet.

Sonderwirtschaftszonen

Indonesien hat die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen (SWZ) im Jahr 2009 geregelt. Das Gesetz 39 von 2009 (Undang-undang No. 39 Tahun 2009/Kawasan Ekonomi Khusus) legt den rechtlichen Grundstein für die Schaffung von SWZ fest. In Artikel 3 werden SWZ als Gebiete definiert, die verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten abdecken, wie z. B. Export, Logistik, Industrieproduktion, Technologieentwicklung, Tourismus, Energieerzeugung usw. In Indonesien sind 15 SWZ in Betrieb und mehrere weitere in der Entwicklung.
Die SWZ sollen vor allem die Ausbeutung der reichhaltigen natürlichen Ressourcen des Landes optimieren. Unternehmen, die in SWZ tätig sind, kommen in den Genuss umfangreicher Steueranreize. Die Befreiung von verschiedenen Steuern ist gesetzlich vorgesehen, z. B. von der Einfuhrsteuer, der Mehrwertsteuer, der Grund- und Gebäudesteuer usw. Körperschaftssteuerbefreiungen von bis zu 100 Prozent können je nach Höhe der Investitionen für einen Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren gewährt werden (PMK No 237/PMK.010/2020, Verordnung Nr. 237/2020). Darüber hinaus können Unternehmen lokale Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen erhalten.

Investitionsschutzabkommen

Das seit 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien bestehende Abkommen über die Förderung und dem gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Investitionsschutzabkommen) ist im Juni 2017 außer Kraft getreten. Für bis einschließlich 1. Juni 2017 getätigte Investitionen gilt der Investitionsschutzvertrag noch 20 Jahre. Neuinvestitionen seit dem 2. Juni 2017 sind nicht mehr geschützt. Eine Neuregelung soll in einem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Comprehensive Economic Partnership Agreement - CEPA) zwischen der EU und Indonesien getroffen werden. Seit 2016 verhandeln die EU und Indonesien über ein umfassendes Abkommen (CEPA). Die Verhandlungen sind seither stetig vorangeschritten, wurden aber noch nicht abgeschlossen. Deutsche Unternehmen können bis dahin Indonesien-Projekte über Investitionen aus Ländern, die mit Indonesien ein Investitionsschutzabkommen unterhalten, abschließen.

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