Auch einige Dienstleister sind in Island in eigenen Registern erfasst.
Dies gilt beispielsweise für isländische Rechtsanwälte. Nach Artikel 17 des Rechtsanwaltsgesetzes Islands (Gesetz Nr. 77/1998, Lög um lögmenn) obliegt dem isländischen Justizministerium die Führung eines Anwaltsregisters.
Im Internet sogar mit deutscher Suchmaske frei zugänglich ist eine Liste von Anwälten auf der Website der isländischen Rechtsanwaltskammer (Lögmannafélag Íslands).
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