Zollbericht Island Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Durch die Zugehörigkeit zum europäischen Binnenmarkt gelten in Island weitgehend dieselben Kennzeichnungsvorschriften wie in der EU.
27.06.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmitteletiketten müssen auf Isländisch, Englisch oder einer anderen nordischen Sprache außer Finnisch ausgewiesen sein. Die vorgeschriebenen Angaben entsprechen den verpflichtenden Angaben der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung:
- Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis
- Füllmenge und Gewicht
- Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum
- Zusatzstoffe
- Allergene
- Nährwertkennzeichnung
Zusätzlich besteht eine Informationspflicht über genetisch veränderte Lebensmittel.
Zuständig ist die isländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Arzneimittel
Für Medikamente ist die Nutzung der sogenannten nordischen Verpackung möglich. Bei einer vollständigen nordischen Variante sind alle Angaben in den fünf Sprachen der beteiligten Ländern vorhanden (Isländisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Finnisch). Daneben bestehen unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten einzelner Sprachen.
Chemikalien
Gefährliche Stoffe und Gemische müssen auf Isländisch entsprechend der EU-Vorgaben gekennzeichnet sein. Die sogenannte CLP-Verordnung listet die verpflichtenden Angaben auf:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
- Nennmenge des Stoffes oder Gemischs in den Verpackungen
- Produktidentifikatoren
- Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und ergänzende Informationen, die gemäß anderer Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Auf der Seite der isländischen Behörden gibt es ein Beispiel für ein korrektes Label.